Sicherheitszonen

Um die Sicherheit der an- und abfliegenden Luftfahrzeuge auf Flughäfen zu gewährleisten, wurde von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) bzw. der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) ein definierter Luftraum über Flughäfen vorgegeben, der von Hindernissen freigehalten werden soll.

Schema einer Sicherheitszone

Dieser geschützte Luftraum wird als Sicherheitszone bezeichnet, und liegt in einer angenähert ovalen Form über dem Flughafenbereich.

Erfolgt die Errichtung von zum Beispiel baulichen Anlagen (Gebäude, Carports, usw.), Baugeräten (Kräne, Betonpumpen, usw.), Antennen-, oder Mobilfunkmasten, oder die Pflanzung von hohem Bewuchs im Bereich einer Sicherheitszone, so ist eine Abklärung der zulässigen Höhe durch die zuständige Behörde erforderlich.

Siehe auch Luftfahrthindernisse

Hinweis

Ob sich das eigene Grundstück innerhalb einer Sicherheitszone befindet, sollte als Vermerk im Grundbuch eingetragen und im Grundbuchauszug ersichtlich sein.

Sicherheitszonen in Österreich

In Österreich wurden Sicherheitszonen für folgende Flughäfen festgelegt:

  • für die sechs internationalen Flughäfen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien-Schwechat
    (zuständige Behörde: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK))
  • Flugplatz mit Instrumentenflugbetrieb, Bad Vöslau
    (zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft Baden)
  • Militärflugplätze Aigen im Ennstal, Langenlebern, Zeltweg und Wr. Neustadt West
    (zuständige Behörde: Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV))

Sämtliche Sicherheitszonen-Verordnungen samt dazugehörigen Plänen wurden bei Erlassung kundgemacht und liegen bei den jeweiligen Gemeinden, welche sich im Bereich einer dieser Sicherheitszonen befinden, zur Einsichtnahme auf.

Tipp

Ansicht und detaillierte Erklärung über den Aufbau einer Sicherheitszone.

Sicherheitszonenpläne und Sicherheitszonen- Verordnungen

Die Sicherheitszonenpläne sowie die entsprechenden Sicherheitszonen- Verordnungen sind im Österreichischen Nachrichtenblatt für Luftfahrer (ÖNfL, → austrocontrol), Kapitel 4 Bodenorganisation sowie für die sechs internationalen Flughäfen auf der Website des BMK (Bereich "Recht") abrufbar. Militärische Sicherheitszonen-Verordnungen sind elektronisch nicht verfügbar.

Ist mein Bauvorhaben ein Luftfahrthindernis?

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