Zuständigkeiten

Behördliche Zuständigkeiten inner- und außerhalb der Sicherheitszonen, für militärische Flugplätze, im Rahmen von Konzentrationsverfahren und für Anlagen mit optischen und elektrischen Störwirkungen gemäß § 94 Luftfahrtgesetz.

Innerhalb der Sicherheitszonen

Bei Luftfahrthindernissen innerhalb der Sicherheitszonen der internationalen Flughäfen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien- Schwechat.

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Abteilung IV/L3 Luftfahrt Infrastruktur
E-Mail: luftfahrthindernisse@bmk.gv.at

Militärische Flugplätze

Bei Luftfahrhindernissen innerhalb der Sicherheitszonen der militärischen Flugplätze Aigen im Ennstal, Langenlebarn, Zeltweg und Wiener Neustadt West.

Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Rechtsabteilung, Referat Militärluftfahrtrecht
Anfragen an: recht1@bmlv.gv.at

Außerhalb der Sicherheitszonen eines Militär- oder Zivilflugplatzes

Bei Luftfahrhindernissen außerhalb von Sicherheitszonen kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Landeshauptleute beziehungsweise zur Abklärung von eventuell Blend- oder elektrischen Störwirkungen die Austro Control GmbH.

Anfragen an: sonderbewilligungen@austrocontrol.at

Im Rahmen von Konzentrationsverfahren

Vollziehung des Luftfahrtrecht durch die jeweilig zuständige Behörde

Hinweis

Die Baubehörde führt keine Konzentrationsverfahren.

Anlagen mit optischer oder elektrischer Störwirkung

Innerhalb von Sicherheitszonen

Innerhalb der Sicherheitszonen der Flughäfen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien- Schwechat:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung IV/L3 Luftfahrt-Infrastruktur
Anfragen an: luftfahrthindernisse@bmk.gv.at

Außerhalb von Sicherheitszonen

Außerhalb beziehungsweise unterhalb der Sicherheitszonen der Flughäfen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien- Schwechat:

Austro Control GmbH
Anfragen an: sonderbewilligungen@austrocontrol.at

Militärische Flugplätze

Innerhalb der Sicherheitszonen der militärischen Flugplätze Aigen im Ennstal, Langenlebarn, Wiener Neustadt West und Zeltweg:

Bundesministerium für Landesverteidigung
Rechtsabteilung, Referat Militärluftfahrtrecht
Anfragen an: recht1@bmlv.gv.at