Bundesregierung entlastet Unternehmen und setzt Anreize zum Energiesparen
Steigende Energiepreise aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine belasten die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft. Analog zu den Abfederungen der Teuerung für private Haushalte sollen mit dem Energiekostenzuschuss nun auch insbesondere energieintensive Unternehmen entlastet werden. Der Energiekostenzuschuss ist Teil der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung.
„Der Energiekostenzuschuss bringt Unternehmen notwendige Unterstützung wegen der steigenden Energiekosten und hilft so, Arbeitsplätze abzusichern. Gleichzeitig nehmen wir Unternehmen in die Pflicht Energie einzusparen. In einer Zeit, in der wir die Menschen in Österreich bitten, die Raumtemperatur in ihren Wohnzimmern 1 bis 2 Grad runterzudrehen, müssen alle ihren Beitrag zum Energiesparen leisten - auch Unternehmen, vor allem, wenn sie Steuergeld bekommen. Deshalb knüpfen wir den Energiekostenzuschuss an konkrete Energiesparmaßnahmen. Die beste Energie ist die, die wir nicht verbrauchen“, betont Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Energiekostenzuschuss im Überblick
- Das dafür vorgesehene Budget von 450 Millionen Euro soll aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise auf 1,3 Milliarden Euro erhöht werden.
- Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes.
- Die Förderung orientiert sich am EU-Krisenrahmen und sieht insgesamt vier Förderstufen vor.
- Um eine zielsichere Unterstützung sicherzustellen und Doppel- oder Überförderung zu vermeiden, ist unter anderem die Bestätigung einer Steuerberatung vorgesehen: etwa zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, aber auch zu den verbrauchten Energien und zur Höhe der Mehr-Aufwendungen.
Förderstufen
Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive österreichische Unternehmen insgesamt in vier Stufen gefördert. Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen. Für Unternehmen, deren Umsatz unter 700.000 Euro beträgt, gibt es diese 3-Prozent-Hürde nicht.
- In der Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.
- Um in die Stufe 2 des Energiekostenzuschuss-Programms zu gelangen, müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.
- Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.
- In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.
Hinweis
Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen werden analog zur Förderrichtlinie „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“, Kleinst- und Kleinbetriebe auf Basis des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert. Herangezogen werden die Energiekosten des Unternehmens 2022 und diese sollen halbiert werden (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 Prozent pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (dies entspricht 2.000 Euro Energiekosten) und maximal 1.800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten).
„Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat leider merklich negative Effekte auf den europäischen Energiemarkt und die Preisbildung. Die Energiekosten sind auch in Österreich zuletzt stark gestiegen. Um die österreichischen Haushalte zu entlasten, wurde neben dem zweitgrößten Antiteuerungspaket in der EU vor kurzem auch die Stromkostenbremse eingeführt, in einem weiteren Schritt entlasten wir nun die Unternehmen. Mit dem Energiekostenzuschuss unterstützen wir energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine, mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe. Damit leisten wir einen erheblichen Beitrag, um Mehrkosten, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise am Weltmarkt entstanden sind, abzufedern“, erklärt Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Fristen, Fakten und Energiespar-Auflagen für Unternehmen
Förderungszeitraum
Energie-Mehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 werden gefördert. Sollte die Europäische Kommission die Genehmigungsfrist über Jahresende hinaus verlängern, ist eine entsprechende Verlängerung grundsätzlich möglich.
Registrierung
Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws Fördermanager. Diese Registrierung wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.
Antragsstellung
Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen.
Auflagen
Es sind nur jene Kosten förderwürdig, die den Auflagen des Energiekostenzuschusses gerecht werden. Einerseits müssen größere Betriebe ein Energiespar-Konzept in Form eines Energieaudits vorlegen und andererseits gibt es konkrete Auflagen zum Energiesparen. Diese sind:
- Als Förderkriterium setzen Förderungswerberinnen und Förderungswerber bis 31. März 2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich.
- Der Innen- und Außenbereich von Geschäften (inkl. jener für Gebäudefassaden, Schaufenster und Werbeanlagen) wird zwischen 21:00 Uhr bzw. Betriebsschluss und 06:00 Uhr nicht beleuchtet.
- Ebenso müssen Heizungen im Außenbereich von Unternehmen (z. B. Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) ausgeschaltet werden.
- Ebenso dürfen Türen von Geschäften, die öffentlich zugänglich sind, nicht dauerhaft offen gehalten werden.
- Eine weitere Auflage betrifft die Auszahlung von Boni: Für das Jahr 2022 soll an Vorstände und Manager von Unternehmen, die Energiekostenzuschuss bekommen, kein oder nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres ausgezahlt werden.
- Alle Förderungen werden transparent gemacht: Ab einer Zuschusshöhe von 10.000 Euro wird die Förderung offengelegt.
„Mit der Stromkostenbremse haben wir einen ersten Entlastungsschritt für private Haushalte gesetzt. Die exorbitant hohen Strompreise belasten aber nicht nur die Menschen, sondern auch unsere Unternehmerinnen und Unternehmer massiv. Mit dem heute beschlossenen Energiekostenzuschuss ist es uns gelungen, ein neues Förderungsprogramm für die Wirtschaft auf den Weg zu bringen. Damit unterstützen wir energieintensive Unternehmen in unserem Land und stellen so die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft auch langfristig sicher“, sagt Bundeskanzler Karl Nehammer.
„Putin setzt Energielieferungen nach Europa als Waffe und zur Erpressung ein, was dazu führt, dass Energie knapp und deshalb teuer ist. Wir müssen damit rechnen, dass diese Energiekrise länger andauert. Deshalb lösen wir uns entschlossen aus der Abhängigkeit vom russischen Gas und sichern jetzt mit staatlichen Hilfen den österreichischen Wirtschaftsstandort und damit Arbeitsplätze ab. Beim Energiekostenzuschuss lassen wir auch die kleinen und mittleren Betriebe wie etwa den Bäcker um die Ecke nicht im Stich. Die Anreize zum Energiesparen bleiben mit diesen Förderungen aufrecht, Energieverschwendung wird hintangehalten. Und diese staatlichen Hilfen sind keine Einbahnstraße – es gibt Regeln, die zu befolgen sind: verpflichtende Energiesparkonzepte für die Großen und keine Ausschüttung von Manager-Boni“, erläutert Vizekanzler Werner Kogler.