Darf ich mein Fahrrad in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen?
Bei der Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ist aufgrund der systematischen Unterschiede grundsätzlich zwischen Nahverkehr und Fernverkehr zu differenzieren. Die Mitnahme von Fahrrädern bedeutet für öffentliche Verkehrsmittel eine gewisse Herausforderung. Während im Nahverkehr insbesondere zu den Stoßzeiten Kapazitätsprobleme auftreten können, wenn Fahrräder im Fahrgastraum transportiert werden, kann die Mitnahme von Fahrrädern im Fernverkehr zu Schwierigkeiten in der Einhaltung des Fahrplans oder bei der Zugzusammenstellung führen.
Das Bundesministerium setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten als Eigentümervertreter bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) dafür ein, dass die Interessen der Radfahrerinnen und Radfahrer gewahrt bleiben. So verfolgen die ÖBB ein ambitioniertes Programm für den Ausbau an Stellplätzen an Bahnhöfen im Sinne des „Bike and Ride“-Konzepts.
Gerade im Nahverkehr kann die Reduzierung von Widerständen an den Verknüpfungsstellen zwischen Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln – etwa durch geeignete Abstellanlagen und verbesserte lokale Anbindung – zu einer Attraktivierung dieser Verkehrsmittel führen. Außerdem werden auch im Zuge der Erneuerung des rollenden Materials die Bedürfnisse von Radfahrerinnen und Radfahrern verstärkt berücksichtigt.