Bin ich als Radfahrerin/Radfahrer versichert?
Die allgemeine Sozialversicherung beinhaltet eine Krankenversicherung, welche für die Kosten eines Fahrradunfalls aufkommt. Darüber hinaus besteht im Allgemeinen eine Unfallversicherung für den Weg zum Arbeitsplatz. Diese Versicherungen decken die Kosten im Inland für den Behandlungsfall ab.
Wenn Radfahrerinnen oder Radfahrer einen Unfall verschulden, können jedoch auch schadenersatzrechtliche Ansprüche von einer geschädigten Person geltend gemacht werden. Das reicht beispielsweise von einem leichten Sachschaden im Falle des Streifens eines geparkten Fahrzeugs bis hin zur Verursachung eines Auffahr- oder Serienunfalls infolge der Nichtbeachtung eines Verkehrslichtsignals durch Rad fahrende Personen. Solche Fälle können gravierende finanzielle Folgen für die einzelne schuldige Person mit sich bringen. In diesem Fall kann nur eine Haftpflichtversicherung eventuelle Schadenersatzforderungen unter Berücksichtigung der geltenden Bedingungen des Versicherungsvertrages abdecken. Personen, die häufig mit dem Fahrrad unterwegs sind, sollten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Solche Versicherungen werden unter anderem von Verkehrsclubs und Interessensvertretungen angeboten, sie können aber auch in Haushaltsversicherungspaketen enthalten sein.