Batterien
Mit der Batterienverordnung, BGBl. II Nr. 159/2008, sind Batterien und Akkumulatoren seit dem Herbst 2008 einer umfassenden Regelung unterworfen, der zufolge Vertreterinnen und Vertreter der Herstellung und des Imports die Finanzierungsverantwortung für die Sammlung und umweltgerechte Behandlung übernehmen.
Inhaltsverzeichnis
Batterienarten
Aufgrund der unterschiedlichen Regelungsinhalte für die Batterienarten ist eine exakte Abgrenzung erforderlich. Es wurde daher eine Information erstellt, die auf einer Besprechung mit Vertreterinnen und Vertretern der WKO, des Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie FEEI, der Sammel- und Verwertungssysteme und sonstiger Expertinnen und Experten sowie auf einer vom FEEI erstellten Kriterienliste zur Abgrenzung von Industriebatterien basiert. Wegen der technischen Weiterentwicklung, insbesondere bei Lithiumbatterien, wurde die Information überarbeitet und ergänzt.
Lithium-Batterien und Akkus – der richtige Umgang
Sie können zum Beispiel auf starke Wärmezufuhr und mechanische Beschädigungen reagieren. Besondere Sorgfalt bei der Lagerung, Transport und Sammlung ist also gefragt. Durch sorgfältige Handhabung (sichtbare, offene Pole mit einem Klebeband abkleben) und richtige Entsorgung lässt sich das Auftreten von unkontrollierten, gefährlichen Reaktionen jedoch weitgehend verhindern.
Es ist daher wichtig, Bescheid über den richtigen Umgang mit Lithium-Batterien/Akkus zu wissen. Die → Koordinierungsstelle für Elektroaltgeräte (EAK) hat dazu einen Folder und Plakate herausgegeben.
Abfallbehandlungspflichten-Verordnung (→ RIS)
Kennzeichnung der Kapazitäten
Mit 30. November 2010 ist die Verordnung (EU) Nr. 1103/2010 (→ EUR-Lex) der Kommission über die Vorschriften für die Angabe der Kapazität auf sekundären (d.h. wiederaufladbaren) Gerätebatterien und -akkumulatoren sowie auf Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren in Kraft getreten. Diese Verordnung gilt EU-weit, also auch in Österreich direkt und präzisiert die in § 6 Absatz 2 der Batterienverordnung, BGBl. II Nr. 159/2008, festgelegte Verpflichtung zur Kapazitätskennzeichnung. Diese Kennzeichnung muss ab dem 30. Mai 2012 erfolgen. Für primäre Gerätebatterien und -akkumulatoren ist eine derartige Präzisierung der Kennzeichnung noch nicht erfolgt.
Verordnung (EU) Nr. 1103/2010 (→ EUR-Lex)
Meldeverpflichtung der Batterienverordnung
Seit April 2010 sind die gemäß § 24 und § 25 der Batterienverordnung (BGBl. II Nr. 159/2008) fälligen Meldungen für das Kalenderjahr 2009, dem ersten vollständigen Meldejahr seit Inkrafttreten dieser Regelung, abzugeben. Nähere Informationen sind in beiliegendem Merkblatt zusammengefasst.
Merkblatt Meldeverpflichtung (PDF, 32 KB)
Sammel- und Verwertungssysteme
Die gemäß der Batterienverordnung und dem Abfallwirtschaftsgesetz eingerichteten und genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme für Altbatterien und -akkumulatoren übernehmen gegen Entrichtung einer Gebühr die ansonsten die Hersteller treffende Pflichten.
Liste für Altbatterien und -akkus: Verzeichnis der Sammel- und Verwertungssysteme für Altbatterien und -akkumulatoren gemäß § 29 Absatz 4 letzter Satz Abfallwirtschaftsgesetz 2002. Diese Liste wird erst bei einer Änderung der genehmigten Systeme aktualisiert.Die aktuellen Daten sind auch im Elektronischen Datenmangement EDM als Registerabfrage abrufbar.
- Liste der Sammel- und Verwertungssysteme, Stand Jänner 2021 (PDF, 57 KB)
- → Elektronisches Datenmangement EDM
- → Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle
Hinweis
Für Elektroaltgeräte gibt es eine eigene „Liste der Sammel- und Verwertungsysteme“!