Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website bmk.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen bis September 2020 alle Videos um Untertitel zu ergänzen. Neue Videos werden bereits zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt.
In der Seiten-Navigation zum Blättern zwischen den Suchergebnisseiten sind die Links auf die letzte Seite beziehungsweise auf die erste Seite per Tastatur (Tab-Taste) nicht fokussierbar (WCAG 2.4.1 Tastatur und 2.4.3 Fokus-Reihenfolge). An der Behebung des Problems wird gearbeitet.
Die Farbkontraste der Bedienelemente im Nachrichten-Karussell der Startseite entsprechen in der Desktop-Ansicht und auf Tablets nicht vollständig den Anforderungen (WCAG 1.4.3. Kontrast Minimum). Der Inhalt der Startseite enthält keine Top-Level-Überschrift (WCAG 1.3.1 Information und Beziehungen und 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen), die von Screenreader-Benutzern direkt angesprungen werden kann. Wir planen, im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen 2020, die Anforderungen zu berücksichtigen.
Das "Untermenü" ist über den Sprungmarkenlink "Zum Untermenü" direkt erreichbar, dieser Seitenbereich selbst ist irrtümlich als "Unternavigation" beschriftet.
Die Sprungmarken-Links zu den Seitenbereichen "Inhalt", "Hauptmenü", "Untermenü" und "Suche" sind im älteren Browser Internet Explorer 11 (IE 11) nicht vollständig nutzbar. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.1 (Blöcke umgehen) bei Verwendung des IE 11 nicht erfüllt. Die Behebung des Problems ist beauftragt.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen bis September 2020 anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreadern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente bis September 2020 auszutauschen beziehungsweise Web-Formular-Lösungen einzusetzen. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 5. November 2019 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2019. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an webmaster@bmk.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website bmk.gv.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Kontakt:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung I/Präsidium 2 Kommunikation
E-Mail: webmaster@bmk.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Die Website bmk.gv.at wurde im November 2019 technisch komplett erneuert.
Das Internet-Team des Bundesministeriums ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Dabei orientieren wir uns seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0. Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für 2020 geplant.
Informationen zur Benutzung finden Sie unter Bedienungshilfe.