Service-Verpackungen
Folgende Verpackungen sind jedenfalls als Serviceverpackungen einzustufen:
- Alu-Einwegschalen (mit Deckel) für Salate, Speisen
- Blumentrichter (zum Beispiel Papier oder Kunststoff)
- Eisbecher, Eisboxen (inklusive Kühlhalteboxen aus EPS/Styropor) von Eissalons
- Geldscheinsäckchen, die am Bankschalter befüllt werden
- Knotenbeutel (zum Beispiel für Obst/Gemüse)
- Kunststoffbecher, -schalen (mit Deckel) für Salate, Aufstriche, zum Beispiel für den Selbstbedienungs- und Feinkostbereich
- Packpapier, das im Geschäftsbereich zum Einpacken der gekauften Waren dient
- Papiersäckchen für Brot/Gebäck, Obst/Gemüse, Feinkostbereich
- Pizzakartons
- Putzereischläuche
- Salbentiegel, -dosen für Apothekenabfüllungen
- Stanitzel für Obst/Gemüse, Pommes frites, Maroni
- Tragebox für Tortenstücke, Tortenschachteln/Tortenkartons für Konditoreien
- Tragetaschen aus Papier und Kunststoff
- Warmhaltebeutel für Grillgut (zum Beispiel Hähnchenbeutel)
- Weinkartons für den Ab-Hof-Verkauf
- Wickelpapier/Seidenpapier für Blumen, Geschirr, et cetera
- Wurst/Käsewickelpapier