Eckdaten des Einweg-Pfandsystems

Einheitliches österreichisches Pfandsymbol
Einheitliches Pfandysymbol, Recycling Pfand Österreich

Allgemeine Informationen

  • Die Verordnung gilt für in Österreich verkaufte Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und aus Metall (Getränkeverbundkartons sind ausgenommen).
  • Die Pfandhöhe beträgt einheitlich 25 Cent für alle Flaschen und Dosen mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter.
  • Das Pfand gilt für alle Getränkearten mit Ausnahme von Milch und Milchprodukten.
  • Als Getränke gelten jene Produkte, die direkt aus dem Behälter trinkbar sind, ohne weiter verdünnt werden zu müssen.
    Ausgenommen sind somit beispielsweise: Fruchtsirup, Fruchtsaftkonzentrat, Essig oder auch Sojasauce.
  • Alle Pfandflaschen und -dosen sind mit einem einheitlichen Pfandsymbol gekennzeichnet.

Wichtige Informationen für Konsument:innen

  • In Österreich können nur Gebinde mit einem österreichischen Pfandlogo zurückgegeben werden.
  • Die Pfandgebinde sollen unzerdrückt retourniert werden, damit der Rückgabeautomat das Pfandlogo und den Barcode auslesen kann. So können die Verpackungen am einfachsten dem österreichischen Pfandkreislauf zugeordnet und der Pfandbetrag ausbezahlt werden.
  • Unbepfandete Flaschen und Dosen (ohne Pfandlogo) können wie gewohnt in der Gelben Tonne beziehungsweise im Gelben Sack entsorgt werden.
  • Leere Pfandflaschen und -dosen können grundsätzlich bei allen Verkaufsstellen retourniert werden, an denen sie ausgegeben wurden.
    • Ausgenommen sind Getränkeautomaten, Essenszustellungen von Restaurants sowie Post- und Paketzustellungen.
    • Am einfachsten ist die Rückgabe im Lebensmittelhandel/ Supermarkt. Dort kann bei den Automaten alles zurückgegeben werden.
  • Die Rücknahme erfolgt manuell oder mittels Rücknahmeautomaten.
    • Bei Rücknahmeautomaten gibt es keinerlei Einschränkungen.
    • Bei der manuellen Rücknahme gibt es Einschränkungen nach der Menge und nach der Art der Gebinde.
  • Übergangsregelung: Unbepfandete Einweggetränkeverpackungen (Restbestände) dürfen bis zum 31. Dezember 2025 verkauft werden, wenn sie vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden.

Verpflichtete

  • Jede:r die/der gewerbsmäßig Pfandflaschen und/oder in Verkehr setzt, ist zur Einhebung des Pfandbetrages verpflichtet. Das betrifft alle Stufen des Vertriebs: von den Produzent:innen bis zum Verkauf an die Konsument:innen.
  • Letztvertreiber:innen – das sind Verkaufsstellen die an Endkonsument:innen verkaufen – sind zur Rücknahme von leeren Getränkeverpackungen und Auszahlung des Pfandbetrages verpflichtet. Die Rücknahme kann manuell oder mittels Rücknahmeautomaten erfolgen. Verkaufsstellen ohne Rücknahmeautomaten müssen nur solche Gebinde zurücknehmen, die sie selbst anbieten und auch nur so viele, wie sie üblicherweise an einzelne Kund:innen verkaufen.
  • Für Rücknehmer:innen ist eine Registrierung bei der zentralen Stelle möglich, um
    • plombierte Säcke – zur einheitlichen Sammlung – zu beziehen und die Sammelware über Lieferpartner:innen oder direkt über die zentrale Stelle abholen zu lassen;
    • die ausbezahlten Pfandbeträge nach erfolgter Zählung durch die zentrale Stelle rücküberwiesen zu bekommen.
  • Die Aufwände der Rücknahmestellen werden durch eine Gebühr je Stück (Handling Fee) abgegolten. Die Handling Fee wird monatlich an die registrierten Rücknehmer:innen ausbezahlt.
  • Ausnahme „geschlossene Gastronomie“: Gastgewerbebetriebe in denen vor Ort konsumiert wird und Getränke in der Regel nicht mitgenommen werden (zum BeispielRestaurant, Bar, Diskothek) müssen kein Pfand einheben und es besteht auch keine Rücknahmeverpflichtung (insbesondere gegenüber Dritten).
  • Ausnahme: An stark frequentierten Orten (wie Bahnhöfen oder Einkaufsstraßen) können mehrere Verkaufsstellen eine gemeinsame alternative Rückgabestelle benennen. Diese Rückgabestelle muss in unmittelbarer Nähe sein (nicht weiter als circa 300 Meter).

Organisation und Durchführung

  • Die Finanzierung des Gesamtsystems erfolgt durch die Beiträge der Produzent:innen (Produzentengebühr) unter Berücksichtigung der Altstofferlöse und des Pfandschlupfs (das sind Verpackungen, für die Pfand gezahlt wurde, die aber nicht zurückgebracht wurden), welche ebenfalls dem Gesamtsystem verbleiben.
  • Das Pfandsystem wird von der zentralen Stelle "EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH" organisiert und betrieben. Eigentümer der EWP ist der ”Trägerverein Einwegpfand", dem alle Produzent:innen und Rücknehmer:innen, sowie dazugehörige Verbände beitreten können.
  • Die zentrale Stelle kümmert sich um alle organisatorischen und strukturellen Agenden des Pfandsystems. Zu ihren Aufgaben zählen zum Beispiel. die Registrierung der Gebindearten, die Einhebung der Produzentenbeiträge, die Auszahlung der Pfandbeträge sowie die Abholung, Zählung und Sortierung der Sammelware.
  • Produzent:innen haben ein anteilsmäßiges Vorkaufsrecht an den gesammelten Flaschen und Dosen, um den Wiedereinsatz des Rezyklats für Getränkeflaschen und -dosen sicherzustellen.
  • Das Bundesministerium hat umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte.

Tipp

Auf der Website der „EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH“ finden Sie neben allgemeinen Informationen rund um das Pfandsystem auch umfassende FAQ und ein Kontaktformular für etwaige Fragen.

 EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH