Abfallnachweisverordnung

Mit 1. Juli 2013 ist die neue Abfallnachweisverordnung 2012, BGBl. II Nr. 341/2012, in Kraft getreten, welche die Abfallnachweisverordnung 2003 (BGBl. II Nr. 618/2003 vom 30. Dezember 2003) ersetzt hat.

Regelungsinhalte der Abfallnachweisverordnung 2012 sind

  • die allgemeine Aufzeichnungspflicht für jene Personen, die nicht der Abfallbilanzverordnung unterliegen (das heißt insbesondere Abfallersterzeuger, erlaubnisfreie Rücknehmer) gemäß § 17 Abfallwirtschaftsgesetz 2002
  • das Begleitscheinsystem für gefährliche Abfälle gemäß § 18 Abfallwirtschaftsgesetz 2002

Abfallnachweisverordnung 2012 (→ RIS)

Hinweis

Für Abfallsammler und -behandler: Seit dem 1. Jänner 2014 hat eine Meldung von Begleitscheindaten ausschließlich auf elektronischem Wege zu erfolgen, folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Elektronische Übermittlung der Begleitscheindatensätze als XML-Datei an das EDM
  • Direkte Eingabe in die EDM-Datenbank
  • Elektronische Übermittlung von Begleitscheindatensätzen per Webservice