Kompostverordnung
Die Verordnung über Qualitätsanforderungen an Komposte aus Abfällen, BGBl. II Nr. 292/2001, ist am 1. September 2001 in Kraft getreten.
Die Kompostverordnung legt bundesweit einheitlich verbindliche Regelungen für die Herstellung, das In-Verkehr-Bringen und die Kennzeichnung von Kompost als Produkt fest. Im Vordergrund stehen dabei die Qualitätsanforderungen an die Endprodukte, sowie die Art und Herkunft der Ausgangsmaterialien. Die Verordnung definiert verschiedene Qualitätsklassen von Kompost. Weiters beinhaltet die Verordnung Festlegungen betreffend Messverfahren, genaue Bestimmungen zur Qualitätssicherung des fertigen Produktes und Vorgaben für die Kennzeichnung des Kompostes zur ausreichenden Information der Anwenderin und des Anwenders für eine sichere und umweltgerechte Verwertung des Kompostes.