EU-Detergenzien-Verordnung

Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien gilt seit dem 8. Oktober 2005 und ist auch in Österreich in all ihren Teilen verbindlich und gemäß § 71 ChemG 1996 sanktionierbar. Die inhaltlichen Regelungen der EU-Detergenzienverordnung betreffen die biologische Abbaubarkeit von waschaktiven Substanzen in Detergenzien (Wasch- und Reinigungsmittel) sowie die Inhaltsstoffkennzeichnung und das Datenblatt für Detergenzien.

Auf Detergenzien für die Konsumenten muss zu der - abhängig von den gefährlichen Eigenschaften - allenfalls erforderlichen so genannten Gefahrenkennzeichnung die für Detergenzien spezifische Kennzeichnung angebracht sein, die jedenfalls Angaben zu bestimmten Inhaltsstoffen wie Phosphaten, Tensiden, Bleichmittel und Duftstoffen (Parfums) enthalten muss. Sind allergene Duftstoffe enthalten, so müssen diese mit ihrer üblichen Bezeichnung in der Kennzeichnung angeführt werden. Für Tenside haben die verantwortlichen Hersteller im Internet ein Datenblatt mit weiterführenden Angaben bereit zu halten. Auf den Verpackungen ist die diesbezügliche Internetadresse anzubringen.

EU-Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004