Regelungen auf internationaler und EU-Ebene Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)
Tipp
Verwendungen und Eigenschaften: Die Stoffgruppe der per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) besteht aus mehreren tausend industriell erzeugten Chemikalien, die vielfältig in verschiedensten industriellen Verfahren sowie in Konsumentenerzeugnissen eingesetzt werden. Aufgrund ihrer thermischen und chemischen Stabilität und ihrer Fähigkeit, Öl und Wasser abzustoßen, werden sie zur Herstellung von Polymeren, Imprägnierung von Textilien, Leder und Papierwaren eingesetzt, aber auch in Feuerlöschschäumen, Kosmetika und Lebensmittelverpackungen. Allerdings verfügen sie auch über umweltgefährliche und humantoxische Eigenschaften.
Aufgrund dieser Eigenschaften wurden bereits drei PFAS, nämlich Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA) und deren verwandte Stoffe sowie Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), als persistente organische Schadstoffe (POPs) im Rahmen des internationalen Stockholmer Übereinkommens identifiziert und streng beschränkt. In der EU wird das Übereinkommen durch die Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-V) umgesetzt. PFOS ist bereits seit 2010 durch die POP-V streng beschränkt, die Änderung der POP-V zur Beschränkung von PFOA gilt seit 4. Juli 2020, jene zu PFHxS seit 28. August 2023. In Österreich wird die POP-V durch das Chemikaliengesetz 1996 durchgeführt.
Zusätzlich werden auch im Rahmen der REACH-Verordnung PFHxA und langkettige PFAS sowie damit verwandte Verbindungen beschränkt.
Die zum Schutz der Gesundheit abgeleitete maximale wöchentliche Aufnahmemenge für PFOS und PFOA wurden seitens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erst kürzlich aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse weiter herabgesetzt (→ AGES). Dadurch wird eine sehr niedrige wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) von 4,4 ng/kg Körpergewicht in der Woche für die Summe der 4 PFAS, nämlich PFOS, PFOA, PFNA, PFHxS, festgelegt. Der sensitivste Endpunkt ist dabei die Immuntoxizität in Kindern. Damit ergibt sich derzeit für relevante Teile der EU-Bevölkerung eine Überschreitung.
Zudem wurden in letzter Zeit weitreichende Kontaminationen durch PFAS an vergangenen Einsatzstätten von Feuerlöschschäumen (u.a. auch Flughäfen), aber auch bei Betrieben festgestellt, die zu hohen Kosten für Sanierungsmaßnahmen an Böden und Trinkwasser geführt haben (z.B. in Deutschland, den USA und Australien). Daher wurde ein unionsrechtlicher Vorschlag zur Beschränkung in Bezug auf Feuerlöschschäume vorgelegt – siehe dazu Registry of restriction intentions until outcome (→ ECHA).
Regrettable Substitution
In vielen Fällen wurden verbotene Anwendungen durch andere, sehr ähnliche Verbindungen aus der Gruppe der PFAS ersetzt. Damit werden durch diese Art der Substitution die Probleme nur verschoben. So werden z.B. kurzkettigere PFAS als Ersatz in Feuerlöschschäumen verwendet. Diese sind allerdings ebenfalls langlebig und zudem auch mobil, gelangen in Grund- und Trinkwasser und können in Kläranlagen nicht zurückgehalten werden.
Initiative für PFAS Strategie/Aktionsplan
Im Rahmen der Ratsschlussfolgerungen zur Chemikalienpolitik, die am 26. Juni 2019 vom Umweltministerrat beschlossen wurden, wird daher ein gemeinsamer EU-Aktionsplan für diese Stoffgruppe gefordert. Ausgehend von der ECHA hat eine Gruppe von REACH-Fachleuten unter der Federführung Schwedens, an der auch das österreichische Umweltbundesamt beteiligt war, einen Vorschlag für eine derartige Strategie entworfen.
Parallel dazu haben Deutschland, Dänemark, Schweden, Niederlande und Norwegen eine breite REACH-Beschränkung aller PFAS-Anwendungen vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wird derzeit von den wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA überprüft.
PFAS-Aktionsplan
Das Klimaschutzministerium setzt mit dem PFAS-Aktionsplan Maßnahmen, um die Belastung durch diese Schadstoffe zu verringern. Der Aktionsplan soll einen Leitfaden zum Umgang mit PFAS-Verunreinigungen bieten, den Informationsaustausch verstärken und zu einer koordinierten Vorgangsweise in Österreich beitragen. Ziel ist nicht nur, bestehende Kontaminationen zu entfernen, sondern auch weitere Verunreinigungen zu verhindern. Der PFAS Aktionsplan wurde am 23. September 2024 veröffentlicht und soll nach vier Jahren einem Review unterzogen werden.
PFAS-Aktionsplan 2024 (PDF, 1 MB)
Neu
Im Rahmen der praktischen Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes hat die Umweltberatung im Auftrag des BMK eine Informationsbroschüre für Konsument:innen zum Thema PFAS erstellt. Die neue Broschüre „PFAS – Die ewigen Chemikalien (PDF, 1 MB)“ gibt viele Tipps zur Vermeidung von PFAS-haltigen Erzeugnissen im Alltag. Sie können das Dokument herunterladen oder sie in der Abteilung V/5 über v/5@bmk.gv.at bestellen.