Tiere und Pflanzen CITES-gelistet und dokumentenpflichtig
Der Handel mit den verschiedenen Tier- und Pflanzenarten ist durch die Aufnahme in die verschiedenen Anhänge geregelt.
Die Tier- und Pflanzenarten, deren Handel Regulationen verschiedenen Ausmaßes unterworfen ist, sind, entsprechend dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit, auf drei CITES-Anhänge aufgeteilt (I, II und III), die zirka alle zwei Jahre auf den Vertragsstaatenkonferenzen aktualisiert werden. Diese unterscheiden sich nicht grundsätzlich von den Anhängen A, B und C die innerhalb der Europäischen Union verwendet werden. Insgesamt umfassen die Anhänge etwa 35.000 Arten und Unterarten – circa 29.000 davon (82 %) sind Pflanzenarten. Für viele Arten ist der kommerzielle Handel strikt untersagt (Anhang I).
- Anhang I (EU Anhang A) umfasst die vom Aussterben bedrohten Arten für die der internationale Handel generell verboten ist.
- Anhang II (EU Anhang B) umfasst Arten, die potenziell vom Aussterben bedroht sind und daher einem kontrollierten Handel unterliegen. Außerdem enthält Anhang II Arten die den bedrohten Arten ähneln („look-alike species“) um eine effizientere Kontrolle zu ermöglichen.
- Anhang III (EU Anhang C) umfasst Arten, die innerhalb eines Landes bedroht sind und für deren Erhaltung die Zusammenarbeit mit den anderen Parteien erforderlich ist um die Ausrottung zu verhindern. Der internationale Handel ist kontrolliert erlaubt.
- Der für die EU zusätzliche Anhang D umfasst Arten, bei denen der Umfang der Einfuhren in die Europäische Union eine mengengemäße Überwachung rechtfertigt, um ggf. aus den so ermittelten Zahlen eine stärkere Unterschutzstellung herzuleiten.
Eine überraschend große Anzahl von CITES-gelisteten Tieren sind auch in der Europäischen Union beheimatet. Die Liste von Arten, die in den EU-Anhängen gelistet und dokumentenpflichtig sind:
- Übersichtstabelle CITES-gelisteter Arten
- Verordnung (EU) 2023/966 der Kommission – Arten-Anhangsliste (→ EUR-Lex)
Species+
Die Plattform wurde von UNEP-WCMC und dem CITES Sekretariat entwickelt und ist ein zentrales Portal mit Informationen über Arten die in CITES und der Bonner Konvention (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals CMS) gelistet sind.
WISIA
Die Abkürzung steht für „Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz“ und ist eine vom Bundesamt für Naturschutz in Deutschland (BfN) betriebene Internetartenschutzdatenbank. Es kann überprüft werden, ob eine Art in den CITES-Anhängen der Europäischen Union gelistet ist oder nicht. Es erfordert, vorzugsweise, die korrekte Eingabe des lateinischen Namens der betroffenen Art.
ZEET
ist eine vom Deutschen Bundesamt für Naturschutz (BfN) zur Verfügung gestellte Zusammenstellung der Einzelentscheidungen der Wissenschaftlichen Prüfgruppe in der EU (Scientific Review Group SRG) und entspricht der EUEinfuhrverbotsverordnung.