Abfallbehandlungspflichtenverordnung
Die Abfallbehandlungspflichtenverordnung regelt Mindestanforderungen an die Sammlung, Lagerung, den Transport und die Behandlung wichtiger Abfallströme.
Mit der Neufassung der Abfallbehandlungspflichtenverordnung BGBl. II Nr. 102/2017 wurden die bisherigen, zuletzt im Jahr 2006 aktualisierten, Regelungen an den Stand der Technik angepasst. Zudem wurden Bestimmunen für weitere Abfälle, nämlich für Lithiumbatterien, Flachbildschirme, Kühlgeräte mit Kohlenwasserstoffen als Kühl- oder Treibmittel, für Kunststoffe aus EAG, die bromierte Flammschutzmittel enthalten und für Photovoltaikmodule, aufgenommen. In Umsetzung einer entsprechenden Vorgabe des „Maßnahmenprogramms des Bundes und der Länder nach Klimaschutzgesetz zur Erreichung des Treibhausgasziels bis 2020“, sind zudem Anforderungen zur Minimierung der Emissionen aus Gärrückständen beim Betrieb von Biogasanlagen, die Abfälle einsetzen, vorgesehen.
Die Neufassung der Abfallbehandlungspflichtenverordnung tritt im Wesentlichen sechs Monate nach dem Tage ihrer Kundmachung, sohin am 7.10.2017, in Kraft. Die Verpflichtung zur Entnahme von bestimmten Lithiumbatterien aus den Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Zuge der Sammlung trat mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
- Abfallbehandlungspflichtenverordnung (→ RIS)
- Erläuterungen (PDF, 283 KB)
- ÖNORM 7323/A1 (PDF, 473 KB)
Kühlgeräteverordnung
Die Verordnung über die Rücknahme von Kühlgeräten, BGBl. Nr. 408/1992, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 440/2001, ist mit Ablauf des 12. August 2005 außer Kraft getreten. Regelungen betreffend Kühlgeräte finden Sie auch in der Elektroaltgeräteverordnung.
Lampenverordnung
Die Lampenverordnung, BGBl. Nr. 144/1992, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 440/2001, ist mit Ablauf des 12. August 2005 außer Kraft getreten. Paragraph 4 dieser Verordnung ist jedoch weiterhin anzuwenden. Regelungen betreffend Lampen finden Sie auch in der Elektroaltgeräteverordnung.
Lampenverordnung konsolidiert (→ RIS)
Lithiumbatterien
Lithium-Batterien/Akkus – der richtige Umgang
Weitere Websites zum Umgang mit als Abfall angefallenen Lithiumbatterien einschließlich der Unterweisung:
- → Amt der NÖ Landesregierung: Leitfaden zur Sammlung von Li-Batterien auf Wertstoffzentren
- → Amt der Salzburger Landesregierung: Lithium Batterien
- → Amt der Steiermärkischen Landesregierung: Li-Ion Batteriesammlung im ASZ
- → Amt der Wiener Landesregierung / Magistrat der Stadt Wien: Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus
- → AUVA: Merkblätter M 480 und M 070
- → Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH: Wissenswertes über Lithiumbatterien
- → FEEI Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie
- → Vorarlberger Gemeindeverband: Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von kommunalen Problemstoffsammelstellen
- → WKO: Merkblatt Umgang mit Lithiumbatterien
- → WKO: Lithium-Batterien Abbrandversuche (ARGE Österreichische Gefahrgut-Konferenz)
- → WKO: Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement