Produkte und Waren

Radioaktive Stoffe können in vielen Produkten und Waren enthalten sein. Bei manchen Produkten werden absichtlich radioaktive Stoffe zugesetzt, um deren Eigenschaften zu verbessern. Im Strahlenschutzrecht werden diese Produkte als „Verbraucherprodukte“ bezeichnet. Sie müssen vorab behördlich zugelassen werden und gelten dann aus radiologischer Sicht als gesundheitlich unbedenklich. Im Gegensatz zu den Verbraucherprodukten enthalten „kontaminierte Waren“ radioaktive Stoffe, die nicht absichtlich zugesetzt und auch nicht behördlich zugelassen wurden.