Antragsleitfaden zur Inbetriebnahme ortsfester technischer Einrichtungen

Dieser Leitfaden soll den Antragsteller:innen hilfreiche Informationen zur Beantragung der Inbetriebnahmegenehmigung gemäß §§ 104 ff EisbG geben. Insbesondere soll dargelegt werden, für welche Vorhaben aus Sicht der nationalen Sicherheitsbehörde eine Inbetriebnahmegenehmigung erforderlich ist, welche Unterlagen dem Antrag beizugeben sind und welche Voraussetzungen für die Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung erfüllt werden müssen.

Dieser Leitfaden stellt die Rechtsauffassung der nationalen Sicherheitsbehörde zu den einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Rechtsgrundlagen dar und wird kontinuierlich weiterentwickelt.

Antragsleitfaden zur Inbetriebnahme ortsfester technischer Einrichtungen (PDF, 431 KB)