FAQ  Fragen und Antworten zur Green Finance Alliance

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Sie haben Großes vor und wollen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten? Selbstverständlich tauchen dabei immer wieder Fragen auf, auf die Sie Antworten benötigen. Hier finden ESG-Beauftragte, Sustainable Finance Expert:innen, Journalist:innen sowie an der Green Finance Alliance (GFA) interessierte Stakeholder:innen Fragen und Antworten zu den Themen Kriterien und Ziele, Mitgliedschaft, Chancen und Herausforderungen sowie Einbettung in die Regulatorik.

Top 5 Fragen zur Green Finance Alliance

Die GFA ist eine weltweit einzigartige Initiative für einen nachhaltigen Finanzmarkt. Ihr Ziel ist es, eine breite Allianz für den Klimaschutz in der österreichischen Finanzindustrie zu etablieren. Die Klimaperformance der Mitglieder wird jährlich anhand eines konkreten, verpflichtenden Kriterienkatalogs überwacht und im Rahmen eines aggregierten Fortschrittsberichts veröffentlicht.

Zu den Mitgliedern der GFA gehören elf ambitionierte Unternehmen aus dem österreichischen Finanzsektor. Sie verpflichten sich freiwillig dazu, ihr Kerngeschäft schrittweise klimaneutral zu gestalten und sich damit am 1,5-Grad Pariser Klimaziel auszurichten.

Ein großer Mehrwert der Mitgliedschaft in der GFA sind die zahlreichen Austauschformate. Wir bieten Workshops, Webinare, Schulungsformate wie die GFA-Akademie und bilaterale Gespräche an, die exklusiv für die Mitglieder organisiert werden. Die GFA unterstützt mit diesen maßgeschneiderten Formaten ihre Mitglieder beim Aufbau von fachlichen Kapazitäten und Know-how. Für Ad-hoc-Fragen stehen GFA-Expert:innen über den Helpdesk im Umweltbundesamt zur Verfügung. Wertvollen Input und Unterstützung bekommt die GFA auch über ihren hochkarätig besetzten Beirat, bestehend aus nationalen und internationalen Green-Finance-Expert:innen.

Das jährliche Reporting & Monitoring ist für die Mitglieder in der Regel mit einem sehr überschaubaren zeitlichen Aufwand verbunden. Sie erhalten am Jahresanfang jeweils einen einfach gehaltenen Fragebogen und haben einen Monat Zeit diesen auszufüllen. Anschließend evaluiert die Koordinierungsstelle (Umweltbundesamt) Ihre Angaben und erstellt ein Evaluierungsergebnis. Dieses dient dann dem Lenkungsgremium als Entscheidungsgrundlage. Solange das Gesamtbild der Evaluierung positiv ist, gibt das Lenkungsgremium grünes Licht. Möglicherweise gibt es einzelne Nachbesserungsaufträge. Nur im Extremfall kommt es bei einem negativen Gesamtbild zu einer negativen Entscheidung, deren Folgen zum Beispiel die temporäre Aussetzung der Mitgliedschaft oder ein Ausschluss sein können. 

Es gibt ein jährliches Monitoring, bei dem die Erfüllung der Kriterien von der Koordinierungsstelle überprüft wird. Wenn Sie bestimmte Kriterien nicht vollständig erfüllen können, dann sind die dafür ausschlaggebenden Gründe im jährlichen Reporting anzuführen („Comply or Explain“). Die Konsequenz für punktuelle Abweichungen können entsprechende Nachbesserungsaufträge sein, die ausschließlich an Sie kommuniziert werden. Innerhalb einer festgesetzten Frist können Sie daher die Vorgabe nachholen. 

In der GFA ist die Transitionsbegleitung von Unternehmen im Erdgasbereich von großer Bedeutung und gegenüber Divestments zu bevorzugen. Die Mitglieder der GFA sind dazu aufgefordert, mit den betroffenen Kund:innen in Kontakt zu treten und durch Engagement einen Dekarbonisierungspfad ihres Geschäftsmodells entsprechend den Pariser Klimazielen anzuregen. 

Ab Ende 2025 dürfen Mitglieder der GFA keine neuen Geschäftsaktivitäten (Neugeschäft) mehr eingehen, die auf den Ausbau der Erdgasinfrastruktur abzielen. Mit anderen Worten: Mitglieder der GFA haben noch etwas Zeit, um mit ihren Geschäftskund:innen diese Transition gemeinsam vorzubereiten Jene Unternehmen, die bereits im Transformationsprozess sind und keine Erdgasinfrastruktur mehr ausbauen, können auch nach Ende 2025 von GFA-Mitgliedern finanziert oder versichert werden. Neugeschäft in der bestehenden Erdgas-Infrastruktur (zum Beispiel Wartung, Carbon Capturing) ist daher mit diesen Kund:innen auch nach Ende 2025 weiterhin erlaubt.

Fragen zu den Kernelementen der Initiative

Die GFA ist eine weltweit einzigartige Initiative für einen nachhaltigen Finanzmarkt. Ihr Ziel ist es, eine breite Allianz für den Klimaschutz in der österreichischen Finanzindustrie zu etablieren. Die Klimaperformance der Mitglieder wird jährlich anhand eines konkreten, verpflichtenden Kriterienkatalogs überwacht und im Rahmen eines aggregierten Fortschrittsberichts veröffentlicht.

Zu den Mitgliedern der GFA gehören elf ambitionierte Unternehmen aus dem österreichischen Finanzsektor. Sie verpflichten sich freiwillig dazu, ihr Kerngeschäft schrittweise klimaneutral zu gestalten und sich damit am 1,5-Grad Pariser Klimaziel auszurichten.

Eine zukunftsfähige Finanzwirtschaft muss Klima- und weitere Umweltaspekte berücksichtigen. Klimaziele sowie konkrete Maßnahmen müssen in bestehende und neue Prozesse integriert werden. Die GFA definiert fünf Zieldimensionen für das Kerngeschäft der Mitglieder:

  • Die Portfolios werden am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Übereinkommens ausgerichtet.
  • Die über die Portfolios finanzierten Treibhausgas-Emissionen werden kontinuierlich reduziert. Bis 2050 sind die Kerngeschäft-Portfolios Treibhausgas-neutral.
  • Grüne Aktivitäten im Kerngeschäft werden ausgeweitet. Damit werden Technologien und Wirtschaftsaktivitäten unterstützt, die ein wichtiger Bestandteil der grünen Transformation sind.
  • Klimarisiken werden gemanagt und Resilienz gegenüber künftigen klimatischen und klimainduzierten Veränderungen gefördert.
  • In allen relevanten Unternehmensbereichen wird Klima-Governance und Mainstreaming forciert.

Die Mitgliedschaft in der GFA macht Ihr Finanzunternehmen zum Vorreiter. Die GFA ist ein Aushängeschild für klimaverantwortliches Handeln für die Branche und ihre Mitglieder Pioniere im Bereich Green Finance. Die GFA-Mitglieder bekommen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität kontinuierlich Unterstützung durch das Klimaschutzministerium, das Umweltbundesamt und weitere Expert:innen aus dem Green Finance Bereich.

Über Kriterien und Ziele der Green Finance Alliance

Ziel der GFA ist die Ausrichtung der Finanzunternehmen am 1,5-Grad-Ziel und damit die kontinuierliche Reduktion der Treibhausgas-Emissionen. Der Kriterienkatalog umfasst daher in erster Linie Vorgaben für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern, den Ausbau grüner Geschäftsaktivitäten sowie für eine transparente jährliche Klimaberichterstattung. Dafür kommen wissenschaftsbasierte und verbindliche Kriterien für das Kredit-, Investment- und Versicherungsgeschäft der Unternehmen zum Einsatz. Die Erfüllung dieser wird in einem jährlichen Monitoring überprüft.

Weitere Kriterien zielen auf die Betriebsökologie ab, also das klimafreundliche Verhalten der Unternehmen selbst. Themen sind hier zum Beispiel die Reise-Policy, die Beschaffung, der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energieträgern oder die Einführung eines betrieblichen Umweltmanagementsystems (EMAS).

 Kriterienkatalog (umweltbundesamt.at)

Die Portfolio-Ausrichtung am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Übereinkommens muss bis spätestens 2040 erreicht sein. Nur so kann das Klimaziel der EU – die Klimaneutralität 2050 – erreicht werden.

Aufgrund der internationalen Ausrichtung vieler österreichischer Finanzunternehmen mit Schwerpunkt in Zentral- und Osteuropa sowie der internationalen Zusammensetzung der Portfolios, wird auf das langfristige EU-Ziel der Klimaneutralität 2050 referenziert. Jedoch ist aufgrund der Dringlichkeit der Klimakrise eine frühere Zielerreichung sehr zu begrüßen.

Die Portfolio-Ausrichtung am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Übereinkommens muss bis spätestens 2040 erfolgen, um Klimaneutralität 2050 zu erreichen. Dafür ist es notwendig alle Geschäftskund:innen aktiv zu begleiten, damit bis 2040 deren Geschäftsaktivitäten entsprechend dem Pariser Klimaziel ausgerichtet sind.

Diese Maßnahme sieht vor, dass das analysierbare Portfolio am 1,5-Grad-Ziel gemäß dem Übereinkommen von Paris ausgerichtet ist. Eine Erreichung dieses Ziels kann dadurch gelingen, dass jene Unternehmen und Projekte, die finanziert oder versichert werden oder in die investiert wird, ihre eigenen Treibhausgasemissionen im Einklang mit einem 1,5-Grad-kompatiblen Zielpfad reduzieren.

Das Finanzunternehmen kann den Prozess durch gezielte Engagement-Aktivitäten unterstützen. Das bedeutet, den Unternehmen die klimabezogenen, strategischen Erwartungen näherzubringen, mit ihnen Transformationschancen zu erarbeiten und sie auf diesem Weg zu begleiten. Eine weitere Maßnahme ist Divestment, also der Ausstieg aus der Finanzierung klimaschädlicher Aktivitäten. Ganz klar ist aber, dass jene Unternehmen aus dem fossilen Bereich, die ernsthaft Klimaschutz betreiben und daher ihre Geschäftsmodelle umstellen, auch weiterhin Zugang zu Kapital haben sollten und durch die Finanzunternehmen begleitet werden sollen.

Für die Messung der 1,5-Grad-Ausrichtung sieht die GFA bestimmte Methoden vor. Genaueres finden Sie im  GFA-Handbuch (umweltbundesamt.at).

Chancen, Herausforderungen und Transformation

Die größte Chance ist, einen wirklichen Beitrag zum Klimaschutz und für eine lebenswerte Zukunft unserer Kinder zu leisten. Die Mitgliedschaft und das Commitment zum Klimaschutz ist der erste wichtige Schritt. Mit der Erfüllung der Kriterien positionieren sich Finanzunternehmen als zukunftsfitte Vorreiter. Sie können sich so auch gegenüber ihren Kund:innen und der Gesellschaft positionieren.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Initiative kontinuierlich Unterstützung und Orientierung bei den wesentlichsten Schritten der Transformation bietet.

Das ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich: Für einige sind das die Ausstiegskriterien aus fossilen Energieträgern, für andere wiederum die geforderten Offenlegungen oder auch die Implementierung eines betrieblichen Umweltmanagementsystems (EMAS). Doch unabhängig davon, welche Herausforderungen auftreten, durch den Helpdesk und die zahlreichen Austauschformate der GFA können die Mitglieder jederzeit auf die Expertise der Expert:innen der Initiative zurückgreifen.

Langfristig wird dies der Fall sein. Doch die bereits heute spürbaren Folgen der Klimakrise lassen keinen zeitlichen Spielraum, um diese Entwicklung abwarten zu können. Daher muss die Finanzbranche die Transformation hin zu einer nachhaltigen Entwicklung stärker unterstützen. Gleichzeitig muss die Geschwindigkeit der Transformation hin zur Klimaneutralität 2050 erhöht werden.

Ja, auch Finanzunternehmen, die erst am Beginn der Entwicklung ihrer Klimastrategie stehen, können Mitglied werden und sind sogar herzlich dazu eingeladen. Die Informationsangebote und Austauschformate der Initiative können besonders für sie hilfreich sein.

Die GFA richtet sich sowohl an bestehende Vorreiter:innen als auch an jene, die es noch werden wollen. Wichtig ist in beiden Fällen, dass sich die Finanzunternehmen zur Erfüllung des Kriterienkatalogs bekennen. Dafür müssen sie die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen intern zur Verfügung stellen.

Viele der EU-Regularien, die künftig für bestimmte Gruppen von Finanzinstituten verpflichtend sein werden (zum Beispiel die Berichtspflichten gemäß der CSRD, EU-Taxonomie und SFDR), fokussieren vor allem auf detaillierte Offenlegungspflichten.

Die Kriterien der GFA geben hingegen verpflichtende Vorgaben vor. Diese beziehen sich auf die Transition hin zur Ausrichtung des Portfolios gemäß 1,5-Grad-Ziel des Pariser Übereinkommens und die Klimaneutralität sowie den Ausstieg aus fossilen Energieträgern. Die Berichterstattung im Rahmen der GFA dient dem Zweck, diese Bemühungen offenzulegen.

Die Mitgliedschaft im Detail

Für die Mitglieder werden regelmäßige Workshops, Webinare, Schulungsangebote und bilaterale Gespräche angeboten, die fachliche und wissenschaftliche Inhalte zur Umsetzung der Kriterien vermitteln. Einige Veranstaltungsformate werden in Kooperation mit unseren Beiratsmitgliedern gestaltet, die als nationale und internationale Green-Finance-Expert:innen wichtiges Know-how unter anderem zu Methoden und aktuellen Entwicklungen vermitteln.

Der Kriterienkatalog der GFA bezieht sich auf das gesamte teilnehmende Finanzunternehmen, somit auch auf alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, auf die der Kriterienkatalog angewendet werden kann.

Ja, die Mitgliedschaft hat Sinn. Im Kriterienkatalog der GFA sind zahlreiche Kriterien, die auch bei Krediten an KMU anwendbar sind. Wichtig ist, möglichst früh die nötigen Schritte zur Integration von Klimaaspekten im Finanzunternehmen voranzutreiben. Außerdem kann aufgrund der dynamischen Entwicklungen bei wissenschaftsbasierten Methoden, der EU-Regulatorik sowie diversen Marktinitiativen erwartet werden, dass sich die Datenlage verbessern und der Einsatzbereich wissenschaftsbasierter Methoden entsprechend erweitern wird. Diese Weiterentwicklungen werden von der GFA beobachtet und der Kriterienkatalog zeitgerecht angepasst.

  • Die Anwendung des PCAF-Standards ist von PCAF-Seite kostenlos (Open-Access). Nähere Details finden Sie auf der PCAF-Website. Jedoch sollten natürlich die individuellen Kosten für die Implementierung (zum Beispiel eventuelle Anbindung eines Datenproviders) berücksichtigt werden. Für Finanzunternehmen, die mehr Unterstützung bei der PCAF-Implementierung benötigen, gibt es eine Kooperation zwischen PCAF und dem Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU) für die DACH-Region. Diese Teilnahme ist kostenpflichtig. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der  Website der VfU.
  • Bei SBTi entstehen Kosten für die Zielvalidierung. Nähere Informationen finden Sie auf der  Website der SBTi.

Für die GFA ist ausschließlich die Anwendung des PCAF-Standards für das Investment-/Kreditportfolio verpflichtend vorgegeben, jedoch nicht ein offizieller PCAF-Beitritt. Der PCAF-Standard steht kostenlos auf der Website von PCAF zur Verfügung und kann ohne Beitritt angewendet werden.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist abhängig von der Größe des Finanzunternehmens. Die Beitragshöhe ist nach Bilanzsumme (Kreditinstitute) beziehungsweise investiertem Vermögen (Betriebliche Vorsorgekassen, Kapitalanlagegesellschaften, Pensionskassen, Versicherungsunternehmen) gestaffelt. Die aktuelle Höhe des Mitgliedsbeitrags entnehmen Sie bitte dem  Handbuch (umweltbundesamt.at).

In Bezug auf den Kriterienkatalog erfolgt keine Unterscheidung nach Größe des Finanzunternehmens. Die nötige klimabezogene Transition gilt für alle Finanzunternehmen gleichermaßen. Jedoch wird erwartet, dass aufgrund des breiteren, regional oftmals diversifizierteren Kernportfolios von größeren Finanzunternehmen deren Berichterstattung gemäß dem Kriterienkatalog der GFA umfangreicher ausfallen wird.

Eine pauschale Antwort kann aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten der Mitglieder nicht getroffen werden. Das hängt vom individuellen, klimabezogenen Entwicklungsstand und von finanzunternehmensspezifischen Aspekten (wie Größe, Portfolio-Struktur, Datenlage) ab. Im Vorfeld zur Bewerbung liegt es im Interesse der Finanzunternehmen eine Abschätzung über die zur Erfüllung der Anforderungen der GFA benötigten Ressourcen zu treffen. Mit der Unterzeichnung der Mitgliedschaftsunterlagen (Mitgliedschaftsvertrag und Selbstverpflichtungserklärung), die nach einer erfolgreichen Aufnahme erfolgt, verpflichtet sich das Mitglied schriftlich dazu, die für die Kriterienerfüllung notwendigen Ressourcen bereitzustellen.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist eine wichtige Partnerin des BMK im Green-Finance-Bereich. Eine gute Arbeitsgrundlage und ein Austausch in vielen Green-Finance-Themen ist der FMA ein großes Anliegen. Die FMA hat bei der GFA allerdings keine offizielle Rolle.

Ein Verstoß gegen wettbewerbs- und kartellrechtliche Bestimmungen hätte spürbare Folgen. Aus diesem Grund hat die Green Finance Alliance eine eigene Compliance-Richtlinie, die dazu beiträgt, Wettbewerbs- und Kartellrechtsverstöße zu vermeiden. Zudem wurde ein kartellrechtliches Gutachten (PDF, 989 KB) erstellt, in dem die Green Finance Alliance von Expert:innen geprüft wurde. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Green Finance Alliance als Nachhaltigkeitsvereinbarung im Sinne der Horizontalleitlinien der Europäischen Kommission einzuordnen ist. Als solche ist sie im Rahmen einer Ausnahmeregelung vom Kartellverbot ausgenommen. Es bestehen daher keine wettbewerbs- oder kartellrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Green Finance Alliance.

Einbettung der GFA in EU Regulatorik und weiteren Standards

Ja, denn der Kriterienkatalog lässt ausreichende Flexibilität in Bezug auf den konkreten Inhalt und die Veröffentlichungsart der verpflichtenden Berichte zu. Damit berücksichtigen wir die unterschiedlichen regulatorischen Offenlegungsverpflichtungen der Finanzunternehmen. Außerdem ist eine Abweichung von den Kriterien der GFA in begründeten Ausnahmefällen möglich. Dazu gehören ausnahmslos Abweichungen, die aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder regulatorischer Vorgaben notwendig sind. Im Rahmen des jährlichen Monitorings sind diese Abweichungen zu erläutern („Comply or Explain“).

Für Informationen, deren Offenlegung sowohl im Rahmen der SFDR als auch der Kriterien der GFA gefordert wird, kann in den Dokumenten der GFA (zum Beispiel Klimabericht oder Fragebogen) auf die Veröffentlichung gemäß SFDR verwiesen werden. Ein „Double-Reporting“ wird dadurch vermieden.

Zudem beobachten wir in der GFA laufend, ob regulatorische Vorgaben eine Anpassung des Kriterienkatalogs nötig machen. Wichtig: Der Kriterienkatalog ersetzt regulatorische Berichterstattungsvorgaben nicht. Eine Abweichung von den Kriterien der GFA ist jedenfalls aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder regulatorischer Vorgaben möglich. Im Rahmen des jährlichen Monitorings sind diese Abweichungen zu erläutern („Comply or Explain“).

Für Mitglieder der GFA ist eine EMAS Begutachtung und Registrierung erforderlich, da es neben den strengeren Reporting-Anforderungen unter EMAS weitere mehrwertbringende Unterschiede zu ISO 14001 gibt.

Eine detaillierte Übersicht der Unterschiede ist in der Publikation des deutschen Umweltgutachterausschusses dargestellt und unter folgendem Link abrufbar:  EMAS – Mehrwert schaffen, Risiken vermeiden (emas.de).

Ergänzend wird in Bezug auf die über ISO 14001 hinausgehenden Anforderungen auf die EMAS-VO Anhänge I bis III Verordnung (EU) 1505/2017 verwiesen, insbesondere Anhang II B, sowie in Bezug auf Umweltberichterstattung bzw. Umwelterklärung auf Anhang IV  Verordnung (EU) 2018/2026 (EUR-Lex).

Die Kosten der EMAS-Begutachtung hängen von den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens ab. Interessent:innen können sich an in Österreich zugelassene Umweltgutachter:innen wenden. Die Liste finden Sie auf der BMK-Website. Für die Eintragung in das EMAS-Register fällt eine einmalige Gebühr in der Höhe von 508,71 Euro an.

Die genaue Zeitdauer hängt von der Größe und Komplexität des Unternehmens ab, aber ebenso von den bereits verfügbaren Daten und dem bereits vorhandenen Know-how in Bezug auf Umweltmanagementsysteme. Als groben Richtwert sollte man eine Dauer von einem Jahr vom ersten Schritt (Umweltprüfung) bis hin zur Eintragung ins EMAS-Register einplanen.

Die ISO 14001 ist integraler Bestandteil der EMAS-Verordnung und gibt die Inhalte für das EMAS-Umweltmanagementsystem vor. Eine zusätzliche ISO 14001 Zertifizierung ist in der GFA nicht verpflichtend vorgegeben. Falls (vor allem international tätige) Finanzunternehmen diese Zertifizierung benötigen, so kann dies, auf Basis der EMAS-Begutachtung, mit geringem zusätzlichen Aufwand miterledigt werden.

Tipp

Erfahren Sie mehr über die GFA mit dem Kriterienkatalog, das Handbuch sowie weitere Unterlagen in den Publikationen.

Sie haben noch Fragen zur Initiative? Unser Helpdesk steht Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung:
gf-alliance@umweltbundesamt.at