Transition Finance

Die Finanzierung des Übergangs – also Transition Finance – bezieht sich auf Investitionen, die treibhausgasintensiven Unternehmen und Sektoren dazu dienen, ihre Emissionen zu reduzieren und ihre Geschäftsmodelle umzustellen.

Bei der Übergangsfinanzierung werden gezielt Investitionen getätigt, die mit dem Übergang zu einer klimaresilienten und ökologisch nachhaltigen Wirtschaft vereinbar sind und dazu beitragen, Lock-In-Effekte zu vermeiden. Solche Lock-In-Effekte entstehen, wenn Unternehmen durch Entscheidungen oder Investitionen in eine bestimmte Richtung gebunden bleiben und der Umstieg auf eine bessere Alternative mit erheblichen Kosten und/oder Herausforderungen verbunden sind. Übergangsfinanzierung kann sowohl in die Verbesserung bestehender, noch wenig nachhaltiger Geschäftsmodelle als auch in innovative Technologien und Übergangsprozesse fließen, die langfristig zur Erreichung von Klimazielen und einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Die Rolle der Regulatorik

Zur Orientierung können Unternehmen dafür die EU-Taxonomie heranziehen, indem die Kriterien dieser als Referenz für die Festlegung von unternehmensbezogenen Dekarbonisierungszielen genutzt werden. Mehr zur Regulatorik lesen Sie hier: EU Sustainable Finance Strategy. Um Greenwashing zu verhindern, ist es außerdem wichtig, für die Übergangsfinanzierung wissenschaftsbasierte, unternehmensbezogene Transitionspläne zu verwenden. Dabei liegt der Fokus auf der Umsetzung von Übergangsstrategien, die eine schrittweise Transition ermöglichen – ohne auf sofortige, radikale Änderungen angewiesen zu sein.

Transitionspläne als wichtiges Gestaltungsinstrument

Transitionspläne sind ein wichtiges Instrument, um Klima- oder Umweltziele auf Unternehmens- beziehungsweise Wirtschaftsaktivitätenebene in konkrete Maßnahmen und damit zusammenhängende Finanzierungs- und Investitionspläne zu übersetzen. Damit bilden Transitionspläne gleichzeitig eine wichtige Grundlage in der Kommunikation mit Finanzmarktakteurinnen und Finanzmarktakteuren. Für Finanzinstitute sind Transitionspläne eine zentrale Grundlage für die Bewertung der physischen und transitorischen Risiken von Finanzprodukten. Durch die EU-Taxonomieverordnung (Offenlegung von nachhaltigen Investitionen) und die Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD: Erstellung von Transitionsplänen) sind Vorgaben für Transition Finance bereits rechtlich verankert.

Transition und Green Finance

Langfristig soll sich der Anteil von Green Finance bis zu zwei Drittel des Finanzierungsbedarfs steigern und den Anteil von Transition Finance ersetzen.
Eine Schlüsselkomponente zur Erreichung der Klimaziele sind Investitionen, die mit dem Übergang zu einer klimaneutralen, klimaresistenten und ökologisch nachhaltigen Wirtschaft vereinbar sind sowie die Finanzierung solcher Investitionen.
Quelle: Europäische Kommission, Juni 2023.
Foto: BMK