Nachweise und Überprüfungen Fahrerlaubnis für die Triebfahrzeugführung
Die Inhaberin bzw. der Inhaber einer Fahrerlaubnis hat in gewissen Zeitabständen die physische und arbeitspsychologische Eignung sowie die allgemeinen Fachkenntnisse für das selbständige Bedienen und Führen von Triebfahrzeugen überprüfen zu lassen. Werden die zu erbringenden Nachweise nicht fristgerecht übermittelt, sind wir gemäß § 140 EisbG verpflichtet, ein Aussetzungs- bzw. Entzugsverfahren der Fahrerlaubnis einzuleiten.