Ersatz von Bauteilen, Zubauten, Umbauten und Änderungen der Nutzung

Dreiseil-Bahn Safari Express der Bergbahn AG Kitzbühel
Der Safari Express Foto: BMK

Diese Richtlinie ist auf Seilbahnen mit Personenbeförderung gemäß den §§ 2 und 120 Abs. 2 des Seilbahngesetzes 2003 (SeilbG 2003) anzuwenden. Sie legt für seilbahnspezifische Bauteile  sowie für die seilbahnspezifische Infrastruktur die Vorgangsweisen fest:

  • bei einem Ersatz von Bauteilen durch identische oder ähnliche Ersatzteile sowie
  • bei Zubauten und Umbauten, bei Änderungen der Nutzung sowie bei bestimmten Änderungen von Einstellwerten.

Diese Richtlinie gilt nicht für:

  • genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 SeilbG 2003,
  • den Ersatz und Umbauten von Seilen und Seilverbindungen sowie
  • das Wiederaufstellen einer Seilbahn gemäß § 12c SeilbG 2003.

Richtlinie R4/23: Ersatz von Bauteilen, Zubauten, Umbauten und Änderungen der Nutzung (PDF, 230 KB)

Achtung

Die im folgenden Bereich veröffentlichten Dokumente werden als Bild oder nicht maschinenlesbare Dateien und somit nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, da

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Letztgültige Regelwerke und Nachweisverfahren

Letztgültige Regelwerke und Nachweisverfahren des Fachbereiches Seilbahntechnik sowie der seilbahnspezifischen Belange des Fachbereiches Elektro- und Sicherungstechnik vor Inkrafttreten des SeilbG 2003.

Gesammelte Regelwerke und Nachweisverfahren (ZIP, 14 MB)

Regelwerke

Erlässe

Richtlinien

Rundschreiben