Bauartgenehmigungen

Die Behörde erteilt Bauartgenehmigung von Kontrollgerätekarten, wenn Zertifikate für die Sicherheit, Funktion und Interoperabilität vorhanden sind.

Nach einer Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ist nur mehr die Genehmigung von digitalen Kontrollgeräten bzw. Kontrollgerätekarten relevant [gemäß VO (EG) Nr. 2135/98]. Aufgrund der österreichischen Policy wird nur die Bauartgenehmigung von Kontrollgerätekarten wahrgenommen.

Die Behörde erteilt nur bei Erfüllung folgender Punkte eine Bauartgenehmigung für Kontrollgerätekarten:

  • Sicherheitszertifikat
  • Funktionszertifikat
  • Interoperabilitätszertifikat (wird von der European Root Certification Authority ERCA ausgestellt)

ERCA (European Root Certification Authority)

Die Genehmigung von Kontrollgerätekarten wird gemäß den Vorgaben des Anhanges 1 B der VO (EG) Nr. 1360/2002 durchgeführt.