Gesetzliche Rahmenbedingungen, Ablauf und Leitfaden
Was sind die Rechtsgrundlagen der Strategischen Prüfung? Wie wird ein Umweltbericht erstellt? Ein Leitfaden unterstützt Sie bei der Erstellung!
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Mit dem Bundesgesetz über die Strategische Prüfung im Verkehrsbereich wurden die Bestimmungen der Richtlinie 2001/42/EG der Europäischen Union (→ EUR-Lex) über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umgesetzt.
Die Richtlinie 2001/42/EG sieht vor, dass bestimmte Pläne und Programme, die von einer Behörde zur Beschlussfassung durch den Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgeber ausgearbeitet werden, noch vor deren Beschlussfassung einer Strategischen Prüfung der erheblichen Umweltauswirkungen unterzogen werden müssen. In Österreich trifft dies auf Änderungen des Anhangs zum Bundesstraßengesetz 1971, auf Verordnung gemäß § 1 Hochleistungsstreckengesetz (Hochleistungsstrecken-Verordnung (→ RIS)) sowie auf Änderungen des § 15 Schifffahrtsgesetz (→ RIS) zu. In diesen Gesetzen oder mit diesen Verordnungen wird das hochrangige Bundesverkehrswegenetz Österreichs festgelegt.
Wesentliche Elemente einer Strategischen Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V)
- Untersuchung der erheblichen Umweltauswirkungen
- Verkehrsträgerübergreifende Alternativenprüfung
- Darstellung der Nutzen der Netzveränderung
- Untersuchung sonstiger Auswirkungen
- Beteiligung der Umweltstellen und der Öffentlichkeit
- Beteiligung betroffener Drittstaaten
- Erarbeitung eines Umweltberichts
- Definition von und Übermittlung von Überwachungsmaßnahmen und sonstiger allfälliger Vorhaben für später aus der Netzveränderung folgende Projekte
Ablauf einer Strategischen Prüfung
Stellt ein Initiator den Bedarf für eine Netzveränderung in seinem Verantwortungsbereich fest, so hat er diesen Bedarf, die Hochrangigkeit und die möglichen erheblichen Auswirkungen gegenüber dem Bundesministerium durch einen Umweltbericht nachzuweisen.
Vor der Erstellung des Umweltberichts sind die Umweltstellen sowie die übrigen betroffenen Initiatoren hinsichtlich des Untersuchungsumfangs und der Untersuchungstiefe zu konsultieren.
Nach der Erstellung des Umweltberichts durch den Initiator und dessen erfolgreicher Abstimmung mit dem Bundesministerium werden der Umweltbericht einschließlich des Verordnungs- oder Gesetzesentwurfs, der die angestrebte Netzveränderung verankern soll, sowie allfällige Beilagen durch das Bundesministerium auf seiner Website veröffentlicht.
Schließlich hat jede Person die Möglichkeit, binnen sechs Wochen eine Stellungnahme zum Umweltbericht abzugeben. Im Anschluss daran erstellt das Bundesministerium unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen eine aktualisierte Version des Gesetzes- beziehungsweise Verordnungsentwurfs sowie eine zusammenfassende Erklärung. Beide Texte werden neuerlich auf der Internetseite des Bundesministeriums veröffentlicht und sind jeder Person zugänglich. Nachfolgend wird der Gesetzes- beziehungsweise Verordnungentwurf zur weiteren Behandlung an den Ministerrat weitergeleitet, der dann die Beschlussfassung veranlasst.
- Strategische Prüfung im Verkehrsbereich, gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)
- EU-Richtlinie 2001/42/EG (→ EUR-Lex)
Leitfaden
Der Leitfaden für die Strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V) informiert ergänzend potenzielle Initiatoren und die interessierte Öffentlichkeit über Grundprinzipien und wesentliche Abläufe der SP-V. Darüber hinaus gibt er Anhaltspunkte zur Gestaltung der Inhalte für einen Umweltbericht. Der überarbeitete Leitfaden wurde vom Bundesministerium im Januar 2023 veröffentlicht.
Leitfaden Strategische Prüfung im Verkehrsbereich (PDF, 1 MB)
Kontakt
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung II/3 – Infrastrukturplanung
E-Mail: spv@bmk.gv.at