Faktenblatt Verkehrsdiensteverträge

Faktenblatt Verkehrsdiensteverträge
Foto: BMVIT

Damit wir in Österreich den öffentlichen Verkehr leistbar gestalten können und somit Mobilität für alle gewährleisten, gibt es das System der sogenannten "gemeinwirtschaftlichen" Zugbestellungen. Diese sind notwendig, weil die Erlöse aus den Ticketpreisen die Kosten der Verkehrsdienste im Regional- und Nahverkehr nicht decken (nur rund ein Drittel). Hier springt die öffentliche Hand (entweder das Bundesministerium oder die Länder) ein. Sie bestellt und finanziert mit Steuergeld die notwendigen Züge und Dienstleistungen. So wird zum Beispiel jeder einzelne Pendlerzug im Nah- und Regionalverkehr zwischen Amstetten und Wien bestellt.

Die Grundlage sind sogenannte Verkehrsdiensteverträge. In diesen Verträgen steht genau drinnen, welche Leistungen die Eisenbahnunternehmen für die Kundinnen und Kunden erbringen müssen.