Digitales Kontrollgerät
Übermüdung ist eine häufige Unfallursache im Straßenverkehr. Digitale Kontrollgeräte sollen helfen, die vorgeschriebenen Fahr- und Erholungszeiten einzuhalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Kontrollinstrument zur Überprüfung von Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern im Schwerverkehr
Die Europäische Kommission hat zur Erreichung ihres ehrgeizigen Zieles der massiven Erhöhung der Verkehrssicherheit auf den europäischen Straßen und der Halbierung der Anzahl der Verkehrstoten bis 2010 neben anderen Maßnahmen das Projekt "Digitales Kontrollgerät" beschlossen und implementiert. Als hochgradig fälschungssichere Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten hilft es den Behörden, Risiken durch Übermüdung von Berufskraftfahrern – vor allem im Schwerverkehr – zu erkennen und zu vermeiden.
Zielsetzung des Projektes Digitales Kontrollgerät
Da internationale Expertinnen und Experten von bis zu einem Drittel durch Übermüdung verschuldeter tödlicher Straßenverkehrsunfälle ausgehen, erscheint es als dringend geboten, mit dem Kontrollwerkzeug des Digitalen Kontrollgerätes ein Mittel zur Überprüfung des ausgewogenen und gesetzlich vorgeschriebenen Verhältnisses von Fahrerarbeitszeit und Erholungszeiten zur Verfügung zu stellen. Damit soll eine wirkungsvolle Maßnahme zur Hebung der Verkehrssicherheit und zum Vermeiden tödlicher Unfälle und menschlichen Leides gesetzt werden.
Digitale Kontrollgeräte sind Geräte zum Einbau im Kraftfahrzeug für die automatische Anzeige, Aufzeichnung und Speicherung von Angaben über die Fahrt. Das digitale Kontrollgerät selbst speichert unter anderem:
- Herstellerdaten des Gerätes (Gerätetyp etc.)
- Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer)
- behördliches Kennzeichen des Fahrzeuges Sicherheitselemente (intelligenter Impulsgeber etc.)
- auftretende Fehler (Stromausfall etc.)
- Identität und Aktivitäten des Fahrers (Geschwindigkeit etc)
Für den Betrieb dieser Geräte gibt es vier Kartentypen:
- Fahrerkarten (Gültigkeit: 5 Jahre) dienen zum Speichern der Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts-und Ruhezeit, sowie weiterer Daten des Lenkers und fahrzeugrelevanter Ereignisse.
- Unternehmerkarten (Gültigkeit: 5 Jahre) dienen zum Download (gemäß § 17b AZG) der Daten aus den Massenspeicher und zum Sperren der Daten gegenüber anderen Unternehmen.
- Werkstattkarten (Gültigkeit: 1 Jahr) dienen zum Aktivieren, Kallibrieren und Überprüfen des Kontrollgerätes.
- Kontrollkarten (Gültigkeit: 5 Jahre) dienen zum Auslesen der Daten aus dem Kontrollgerät durch Kontrollorgane.
Diese Kartentypen sind in der VO (EG) 1360/2002 Anhang 1B definiert.
Folgende Hersteller haben derzeit eine Bauartgenehmigung für ein digitales Kontrollgerät:
- Siemens VDO Germany
- I+ME ACTIA GmbH
- STONERIDGE-VEEDEROOT GmbH
Die Fahrer- und Unternehmerkarten werden bei den Dienstanbietern ÖAMTC und ARBÖ beantragt. Für Werkstatt- und Kontrollkarten ist der Antrag bei der ASFINAG zu stellen.