CO2-Monitoring von Personenkraftwagen (PKW)

Monitoringbericht zu den CO2-Emissionen neu zugelassener PKW in Österreich im Jahr 2022

Titelblatt "Monitoringbericht zu den CO₂-Emissionen neu zugelassener Pkw in Österreich"

Im Jahr 2022 wurden in Österreich insgesamt 215.050 Pkw (Klasse M1) neu zugelassen. 214.507 entfallen gemäß Verordnung (EU) 2019/631 (→ EUR-Lex) in die Monitoring Berichtspflicht.

37 % der Neuzulassungen waren reine Benzinfahrzeuge (78.453), 22 % waren reine Dieselfahrzeuge (47.713). Zum sechsten Mal seit Beginn der Berichtslegung wurden damit mehr Benzin- als Dieselfahrzeuge neu zugelassen. Die restlichen 41 % (88.341) entfielen auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bzw. auf Hybridfahrzeuge.

Rund 16 % aller Neufahrzeuge waren reine Elektrofahrzeuge (34.157), 13 % Benzin-Elektro-Hybridfahrzeuge (28.247), 6 % Diesel-Elektro-Hybridfahrzeuge (12.599) und 6 % Benzin-Plug-in Hybridfahrzeuge (12.459) (Hinweis: Werte gerundet).

Der durchschnittliche Wert der CO2-Emissionen nach dem „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) aller neu zugelassenen Pkw betrug 112,2 g/km im Jahr 2022 und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 3,5 % gesunken. Die Abnahme der Emissionen ist in erster Linie auf den steigenden Anteil von Elektrofahrzeugen zurückzuführen.

Wesentliche Faktoren für die aktuelle Entwicklung des Flottendurchschnitts der CO2-Emissionen von neuen PKW sind:

  • die EU-CO2-Zielwertvorgabe für die Neuwagenflotte mit dem Emissionsziel von 95 g CO2/km (nach NEFZ) ab 2020
  • die Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) – für die Berechnung des Steuersatzes wird der CO2-Emissionswert des Fahrzeugs herangezogen
  • die Förderungen des BMK für emissionsfreie Fahrzeuge
Übersicht der durchschnittlichen CO2-Emissionen neu zugeleassener PKW in Österreich von 2000 bis 2022

Gemäß Verordnung (EU) 2019/631 (→ EUR-Lex) müssen die Hersteller die CO2-Emissionen neuer PKW ab 2025 um 15 % (im Vergleich zu 2021) reduzieren und bis 2030 um 55 %. Ab 2035 ist eine Reduktion um 100 % vorgesehen, was einem de facto Verkaufsende von neuen Benzin- und Dieselfahrzeugen in der EU entspricht.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, die relevanten Daten aller Neuzulassungen von PKW an die Europäische Kommission zu übermitteln. Für Österreich übermittelt das Umweltbundesamt im Auftrag des BMK die Daten an die Kommission und erstellt einen jährlichen nationalen Bericht zum CO2-Monitoring.