Antrag einer Fahrerlaubnis für das selbständige Bedienen und Führen von Triebfahrzeugen
Erforderliche Unterlagen für die unterschiedlichen Anforderungen von Erstausstellung, Aktualisierung, Duplikat und Erneuerung.
Erstausstellung
- Unterzeichnetes Antragsformular (PDF, 635 KB)
- Kopie der Geburtsurkunde oder eine andere öffentliche Urkunde, aus der Alter und Geburtsort der Antragsstellerin bzw. des Antragstellers ersichtlich sind gemäß § 131 Z 1 Eisenbahngesetz
- Lichtbild – Bitte beachten Sie die Kriterien (→ oesterreich.gv.at)
- Kopie des Nachweises des höchsten Zertifizierungsniveaus gemäß § 131 Z 2 Eisenbahngesetz
- Kopie der Bescheinigung der physischen Eignung gemäß § 131 Z 3 Eisenbahngesetz
- Kopie der Bescheinigung der arbeitspsychologischen Eignung gemäß § 131 Z 4 Eisenbahngesetz
- Kopie der Bescheinigung der allgemeinen Fachkenntnisse zum Führen und Bedienen eines Triebfahrzeuges gemäß § 131 Z 5 Eisenbahngesetz
- Kopie eines Identitätsnachweises (Vorder- und Rückseite von Reisepass, Personalausweis etc.)
Aktualisierung
Bei der Aktualisierung handelt es sich um eine Namensänderung oder um eine Änderung der gesundheitlichen Einschränkungen (Hör- bzw. Sehhilfe). In diesem Fall erhalten Sie eine neu ausgestellte Fahrerlaubnis. Nach Erhalt der neuen Fahrerlaubnis ist die alte Fahrerlaubnis an das BMK zu retournieren.
- Unterzeichnetes Antragsformular (PDF, 635 KB)
- Lichtbild – Bitte beachten Sie die Kriterien (→ oesterreich.gv.at)
- Begründung der Änderung (Kopie der Heiratsurkunde, Nachweis über die Namensänderung, ärztliches bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten etc.)
Duplikat
Die Ausstellung eines Duplikates erfolgt bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung der Fahrerlaubnis. Nach Erhalt der neuen Fahrerlaubnis ist die alte Fahrerlaubnis an das BMK zu retournieren. Wird die verlorene bzw. gestohlene Fahrerlaubnis wieder gefunden, ist diese an das BMK zu retournieren.
- Unterzeichnetes Antragsformular (PDF, 635 KB)
- Lichtbild – Bitte beachten Sie die Kriterien (→ oesterreich.gv.at)
- Kopie der Verlust- oder Diebstahlanzeige
- gegebenfalls Überreste der Fahrerlaubnis (im Falle von Zerstörung)
Erneuerung
Die Erneuerung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit einer bereits ausgestellten Fahrerlaubnis erfolgen. Voraussetzung sind die positiv befundenen Überprüfungen. Nach Erhalt der neuen Fahrerlaubnis ist die alte Fahrerlaubnis an das BMK zu retournieren. Nach der Kennzeichnung der Ungültigkeit erhalten Sie die Karte retour.
- Unterzeichnetes Antragsformular (PDF, 635 KB)
- Lichtbild – Bitte beachten Sie die Kriterien (→ oesterreich.gv.at)
- Kopie eines Identitätsnachweises (Vorder- und Rückseite von Reisepass, Personalausweis etc.)
Kontakt
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Gruppe Eisenbahn
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Mail: fahrerlaubnis@bmk.gv.at
Ansprechpersonen:
Telefon +43 1 71162-652150
- Marcel Darnai
- Eva Klinger-Schneider
- Katharina Niederle