Fluglärmberechnung

Im Jahr 2008 startete die Europäische Kommission gemeinsam mit ihrem internen Wissenschaftsdienst das Projekt „Common Noise Assessment Methods in the EU“ (Cnossos-EU) mit dem Ziel einer Ausarbeitung des gemeinsamen methodischen Rahmens für die Lärmbewertung.

In weitere Folge wurde mit der Richtlinie (EU) 2015/996 (→ EUR-Lex) erstmals EU-weit gemeinsame Lärmbewertungsmethoden festgelegt, die als Anhang II der Richtlinie 2002/49/EG (→ EUR-Lex) 2015 in Kraft traten. In Österreich wurden die entsprechenden Lärmbewertungsmethoden für den Bereich Fluglärm im zivilen Flugverkehr mit 1. Februar 2019 umgesetzt.

Die Lärmbewertungsmethoden für den Bereich Fluglärm sind nun anzupassen, da die getroffenen Regelungen nunmehr durch die Richtlinie (EU) 2021/1226 (→ EUR-Lex), ABl. Nr. L 269 vom 28. Juli 2021, Seite 65, überarbeitet bzw. korrigiert worden sind. Mit dem vorliegenden Dokument für die Berechnung von Fluglärm im zivilen Flugverkehr werden diese Anpassungen und Korrekturen für Österreich umgesetzt. Dieses Dokument mit dem Titel „Lärmbewertungsmethoden für den Bereich Fluglärm entsprechend Kapitel 2.6 bis 2.8 gemäß Anhang II der Richtlinie 2002/49/EG, ausgegeben vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie am 15. Oktober 2021“ beschreibt die Vorgangsweise bei der österreichischen Umsetzung der Änderungen des Anhang II der EU-Richtlinie 2002/49/EG in Bezug auf gemeinsame Lärmbewertungsmethoden zur Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.