FAQ

Fragen und Antworten zur Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP)

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an serviceentry.zuep@bmk.gv.at.

Zu dieser Meldung kommt es, wenn die Person – eventuell von einem anderen Unternehmen – bereits erfasst wurde.

Sofern eindeutig festgestellt werden kann, dass die Person, die Sie erfassen wollen, mit der bereits existierenden Person ident ist, kann eine Zuordnung zu Ihrem Unternehmen vorgenommen werden.

Bei Freigaben ist zwischen Freigabe Person und Freigabe ZÜP-Status zu unterscheiden.

Eine Freigabe Person ist für jenes Unternehmen zu erteilen, welches den ZÜP-Antrag stellen soll. Dazu wählen Sie die Unternehmensart des Antragsteller „Zivilflugplatzhalter, Luftfahrtunternehmen oder Stelle“ und anschließend den gewünschten Antragsteller.

Freigabe ZÜP-Status dient dazu, ein anderes Unternehmen vom aktuellen ZÜP-Status der Person in Kenntnis zu setzen um Doppelüberprüfungen zu vermeiden.

Eine Freigabe-Person an ein bestimmtes Unternehmen ist nur dann möglich, wenn aktuell keine Freigabe-Person an dieses Unternehmen offen oder in Bearbeitung ist.

Kontrollieren Sie dazu die Liste „Freigaben (erteilt)“.  Freigaben mit dem Bearbeitungsstatus „offen“ können Sie über die Lupe aufheben, bei Freigaben mit Status „in Bearbeitung“ müssen Sie abwarten, bis die Überprüfung abgeschlossen und der Status „Abgeschlossen“ ist.

Es können nur folgende Dateientypen hochgeladen werden: jpeg, jpg, jpe, png, gif, pdf

Die Datei darf maximal 2 MB groß sein.

Bitte wenden Sie sich an das Unternehmensserviceportal (USP).

USP Service Center (BRZ)
Telefon: +43 (0)50 233 733, Montag bis Donnerstag 8:00–16:00 Uhr und Freitag 8:00–14:30 Uhr
E-Mail: info@usp.gv.at

Bitte wenden Sie sich mit einer Passkopie an die E-Mail-Adresse serviceentry.zuep@bmk.gv.at.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in den letzten 5 Jahren länger als 6 Monate im Ausland hatten, benötigen Sie eine ausländische Strafregisterbescheinigung, in beglaubigter Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache, welche bei erstmaliger Vorlage nicht älter als 6 Monate sein darf. Bei Wohnsitzen in verschiedenen Ländern ist für jedes Land eine Bescheinigung vorzulegen.

Liegt der aktuelle Wohnsitz im Ausland, ist für dieses Land bei jedem neuen ZÜP-Antrag eine Strafregisterbescheinigung – nicht älter als 6 Monate – erforderlich.

Achten Sie bitte darauf, dass die Strafregisterbescheinigung mit dem (richtigen) ausländischen Wohnsitz verknüpft wurde und nicht mit dem österreichischen Wohnsitz.

Haben Sie die Vorkehrungen im ABV (Ausweisberechtigungs- und Verwaltungssystem – Flughafen Wien) getroffen?

 viennaairport.com/airport-id-card
Telefon Ausweise: +43 (0)1 7007 256 66
Telefon ABV: +43 (0)1 7007 256 56
E-Mail: ausweisstelle@viennaairport.com

Tragen Sie bitte die Staatsangehörigkeit des Heimatlandes ein.

Bedienungsanleitung ZÜP (PDF, 1 MB)

Zusätzlich finden Sie die Bedienungsanleitung direkt in der ZÜP-Anwendung auf der Übersichtsseite (Mitte unten) unter „Informationen“.

Sie finden eine Übersichtstabelle direkt in der ZÜP-Anwendung auf der Übersichtsseite (Mitte unten) unter „Informationen“: Erlaubte Gründe für einen ZÜP-Antrag

Korrigieren Sie die Daten entsprechend dem hochgeladenen ID-Dokument. Machen Sie eine neue Freigabe bzw. stellen Sie einen neuen Antrag – die geänderten Personendaten werden dann nochmals überprüft.

Bis zum Abschluss der neuerlichen Überprüfung erscheint ein roter Vermerk „Status ungeprüft“, welcher mit Abschluss der Prüfung wieder erlischt.

Nein, für die Antragstellung ist eine Kopie des Reisepasses, Personalausweises, Identitätsausweises, Fremdenpasses oder Konventionsreisepasses hochzuladen.

Nein, ein Zugang zur ZÜP-Anwendung über das Unternehmensservice-Portal (USP) ist nur über  ID-Austria möglich.

Zivilflugplatzhalter, Luftfahrtunternehmen (mit österreichischer Betriebsgenehmigung), Stellen, Ausbilder, EU-Validierungsprüfer, Transporteure und bekannte Lieferanten erhalten das Recht, ZÜP-Anträge direkt zu stellen.

Sonstige Unternehmen müssen die Personendaten mittels „Freigabe Person erteilen“ an den Flughafen weiterleiten. Dieser stellt dann den ZÜP-Antrag.

Sie beenden das Beschäftigungsverhältnis wie folgt:  

  • In der Personenliste die Lupe links vom Namen anklicken.
  • Im Bereich „Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen“ rechts oben auf „Beschäftigungsverhältnis beenden“ anklicken.

  • In der Personenliste die  Lupe links vom Namen anklicken
  • Im Bereich „Person“ ganz oben befindet sich die Schaltfläche „ZÜP-Bestätigung“.
    Hier können Sie eine vom BMK amtssignierte Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache erstellen. 

In der Personenliste – ZÜP-Status und ZÜP-Frist – ersichtlich.