Mit Schreiben vom 20. Dezember 2022 hat die ASFINAG gemäß Wasserrechtsgesetz die wasserrechtliche Bauvollendung der Wasseranlage des Bundesstraßenbauvorhabens S 3 Weinviertler Schnellstraße, Abschnitt Hollabrunn – Guntersdorf, angezeigt und damit das Kollaudierungsverfahren gemäß § 121 WRG eingeleitet. Zu den vorgelegten Unterlagen wurden vom Bundesministerium fachgutachterliche Stellungnahmen von Sachverständigen eingeholt.
Mit Schreiben vom 24. April 2020 beantragte die ASFINAG die Projektänderung gemäß § 9 WRG in Verbindung mit § 24g UVP-G 2000 zur Umsetzung der vom Sachverständigen für Tiere, Pflanzen und Lebensräume im UVP-Verfahren vorgeschlagenen Renaturierungsmaßnahmen. Zu den Projektunterlagen wurden seitens des Bundesministeriums Gutachten von Sachverständigen eingeholt.
Mit Schreiben vom 14. Dezember 2020 beantragte die ASFINAG die Genehmigung von zehn geringfügigen Abweichungen gemäß § 24h Absatz 2 Umweltprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000). Zu den vorgelegten Projektunterlagen wurden vom Bundesministerium Gutachten von Sachverständigen eingeholt, die öffentlich aufgelegt werden.
Mit Bescheid vom 4. Dezember 2015 wurden der Asfinag und dem Land Niederösterreich (diesem zu den beantragten Vorhabensteilen) die Genehmigung für das Vorhaben S 3 Weinviertler Schnellstraße, Abschnitt Hollabrunn bis Guntersdorf, erteilt.
Quelle: https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/strasse/infrastruktur/verfahren/schnellstrassen/s3/hollabrunn_guntersdorf.html