Auf welchen rechtlichen Regeln beruht eCall und wann treten sie in Kraft?
Der eCall-Dienst beruht im Wesentlichen auf die Richtlinie (RL) 2010/40/EU mit der delegierten Verordnung (VO) 305/2013 und der VO 2015/758 zur Änderung der RL 2007/46/EG zur verpflichtenden Ausstattung von Fahrzeugen mit eCall, sowie dem Beschluss 585/2014 zur verpflichtenden Ausstattung der Einsatzzentralen mit eCall, auf Basis der VO 305/2013.
In Österreich werden seit 1. Oktober 2017 eCalls von den dafür eingerichteten polizeilichen Notrufzentralen (PSAPs) empfangen und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und einschlägigen Vorschriften als Notrufe bearbeitet.
Neu genehmigte Fahrzeugtypen der Klasse M1 (Personenkraftwagen) und N1 (Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen) müssen ab 31. März 2018 mit der bordeigenen eCall-Einheit ausgestattet sein.