Wo liegen die Unterschiede zwischen eCall und privaten TPS-eCall Diensten?
Der vorgeschriebene eCall-Dienst ist auf Basis europäischer und nationaler Rechtsakte geregelt. So schreibt auf europäischer Ebene der Artikel 6 der Verordnung (VO) 2015/758 klar fest, wie die fahrzeugseitige Datenerfassung erfolgen darf und legt auch fest, wie und von welcher Stelle die Daten bearbeitet werden dürfen. Auf nationaler Ebene regelt die KEM-VO 2009 die Zuständigkeit der öffentlichen Notrufdienste, wie auch die von eCall.
Ein eCall wird in Österreich seit 1. Oktober 2017 zu einer polizeilichen Landesleitzentrale geroutet, welche sowohl den eCall als auch eingehende Notrufe bearbeitet und die weiteren Schritte einleitet.
Die von privater Seite angebotenen TPS-eCall-Dienste, beruhen hingegen auf privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen den Kundinnen und Kunden und den jeweiligen Anbietern. Ein Notruf über einen TPS-eCall-Dienst wird daher zuerst zu einem Call Center eines privaten Betreibers und eben nicht direkt zu einer öffentlichen Landesleitzentrale (PSAP) geleitet.
Die wesentlichen Unterschiede liegen vor allem darin, dass es keine Ausstattungsverpflichtung für TPS-eCall-Dienste und auch keine eigene europäische rechtliche Regelung gibt, sondern das Privatrecht zur Anwendung kommt.
Das bedeutet, es wird ein Vertrag zwischen den Kundinnen und Kunden und dem jeweiligen Anbieter geschlossen, der auch datenschutzrechtliche Aspekte beinhalten muss. Des Weiteren bedeutet das, dass das TPS-eCall-Service als Extra kostenpflichtig erworben werden muss.
Unabhängig davon, ob der Hersteller ein eigenes TPS-eCall-System in das Fahrzeug einbaut, muss bei neu zu genehmigenden Fahrzeugmodellen ab 31. März 2018, ein, entsprechend der RL 2007/46/EG, beschriebenes eCall-Gerät eingebaut sein. Der Fahrzeughalter hat gemäß Artikel 5 (3) der VO 2015/758, das Recht zu entscheiden, entweder das auf der 112-Notrufnummer basierende bordeigene eCall-System oder das bordeigene TPS-eCall-System zu verwenden.