Gefahrenfelder
Seilbahnen und Schlepplifte sind weltweit die sichersten Verkehrsmittel. Dies ist unter anderem auf die strengen Maßstäbe hinsichtlich Sicherheit zurückzuführen. Das Seilbahnpersonal muss bestimmte Teile von Seilbahnen täglich kontrollieren. Neben weiteren wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Prüfungen müssen Seilbahnen zusätzlich alle 5 Jahre durch externe akkreditierte Sachverständige umfassend überprüft werden. Dies wurde mit der Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 2013 (SeilbÜV 2013) gesetzlich geregelt.
Der überwiegende Teil der Unfälle ist nicht auf technische Ursachen, sondern auf Fehlverhalten der Fahrgäste zurückzuführen. Ein wichtiger Faktor für die Sicherheit bei der Benützung von Seilbahnen und Schlepplift ist daher ein richtiges Verhalten, wie zum Beispiel die Beachtung folgender Regeln:
- Befolgung der in den Stationen kundgemachten Beförderungsbedingungen sowie der Anweisungen der Seilbahnangestellten.
- Richtiges Schließen der Verschlusseinrichtungen bei Sesselliften; Vermeiden eines zu frühen Öffnens bei der Bergstations-Ankunft.
- Drängelei beim Einstieg vermeiden, besondere Achtsamkeit beim Ein- und Aussteigen!
- Slalomfahren auf Schleppliften ist unzulässig (Entgleisungsgefahr!). Schlepplifte erfordern die "Mitarbeit" des Benutzers und setzen entsprechendes skifahrerisches Können voraus.
- Alkohol und Liftbenutzung schließen einander aus.
- Kinder sollten in regelmäßigen Abständen an Gefahren und deren Vermeidung erinnert werden.
Bitte beachten:
- Akkreditierte Prüfstellen (PDF, 103 KB)
- Brandschutzleitfaden für Seilbahnen (PDF, 341 KB)
- Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes bei Seilbahnen (PDF, 24 KB)
- R2/04 wiederkehrende Brandschutzüberprüfung (PDF, 39 KB)
- Lawinenschutz im Bereich von Seilbahnen (PDF, 59 KB)
RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 2013