Regionalstadtbahnen Förderungen

In Umsetzung eines wesentlichen Ziels des Mobilitätsmasterplans 2030 und des aktuellen Regierungsprogramms wurde die Möglichkeit geschaffen, Straßenbahnprojekte mit stadtgrenzenüberschreitender Wirkung durch Vereinbarungen gemäß Artikel 15a B-VG zwischen Bund und den jeweiligen Bundesländern bzw. bei Zuschussleistungen an einzelne Gemeinden durch Zweckzuschussgesetze mitzufinanzieren.

In der Vergangenheit konnte der Bund – neben den Schienenprojekten der ÖBB – regionale Schienenprojekte von Bundesländern und Gemeinden ausschließlich im Wege der Privatbahnfinanzierung unterstützen. Diese ist jedoch an das Vorhandensein einer „Vollbahn“ (d.h. Eisenbahnen mit eigenem Gleiskörper, signalisierter Betrieb, entsprechend gesicherte Eisenbahnkreuzungen, etc.) gebunden und kann nicht für Straßenbahnen (d.h. Benützung des Verkehrsraums öffentlicher Straßen) angewendet werden. Dieser Zustand war volkswirtschaftlich nicht optimal, da dadurch eher Anreize an Kommunen und Länder zur Lukrierung einer Mitfinanzierung durch den Bund zur Errichtung von Vollbahnen gesetzt wurden.

Bisher wurden derartige Vereinbarungen gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) mit den Ländern Tirol und Oberösterreich abgeschlossen. Für die Straßenbahnvorhaben in Graz musste ein eigenes Zweckzuschussgesetz erlassen werden, da die Gemeinde Graz nicht Vertragspartner einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG sein kann. Beschreibungen der geförderten Projekte finden sich im folgenden Dokument:

Förderung von Regionalstadtbahnen (PDF, 1 MB)

Hintergrund

Der Mobilitätsmasterplan 2030 sieht als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele eine deutliche Ausweitung der Investitionen in den öffentlichen Verkehr (ÖV) vor. Insbesondere in den Ballungsräumen gilt es, die Voraussetzungen für ein attraktives Angebot im öffentlichen Verkehr zu schaffen, was vielen Pendlerinnen und Pendlern zugutekommt.