Fahrradverordnung
Die Fahrradverordnung trat mit 1. Mai 2001 in Kraft und hat das Ziel, die Sicherheit von Fahrrädern durch zeitgemäße Ausrüstungsbestimmungen zu erhöhen, da Studien in den vergangenen Jahren zeigten, dass sehr viele Fahrräder technische Mängel aufweisen und häufig in der Dunkelheit unbeleuchtet sind. Die aktuelle Fassung finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS.