Oberste Zivilluftfahrtbehörde
Die Oberste Zivilluftfahrtbehörde (OZB) ist dem Bundesministerium eingegliedert. Nachgeordnete Luftfahrtbehörden sind die Landeshauptleute, die mit speziellen Aufgaben betraute Austro Control GmbH sowie der Österreichische Aeroclub und die Bezirksverwaltungsbehörden.
Die Oberste Zivilluftfahrtbehörde (OZB) im Bundesministerium ist Oberbehörde und teils auch Aufsichtsbehörde zu nachgeordneten Luftfahrtbehörden (wie Austro Control, Aero Club, Landeshauptleute und Bezirksverwaltungsbehörden).
Hauptaufgabe der OZB ist einerseits die Regelung der Rechtsgrundlagen auf nationaler Ebene, die Vertretung Österreichs in der Europäischen Union und in internationalen Gremien sowie Verhandlungen von bilateralen Luftverkehrsabkommen.
Auf Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften werden luftfahrtbehördliche Bewilligungen, wie zum Beispiel für gewerbliche Beförderungen (Betriebsgenehmigungen und Beförderungsbewilligungen für Luftverkehrsunternehmen), Flughäfen, Flugsicherungsdienstleister und Flughafenentgelte erteilt.
Weiters erfolgt vom Bundesministerium als OZB die Aufsicht über Unternehmen, wie insbesondere Flughäfen, Luftfahrtunternehmen und Flugsicherungsdienstleister, sowie die Qualitätskontrolle im Sinne der Sicherheit in der Zivilluftfahrt.