Sozialökonomie
Die gesetzesmäßige Verankerung auf Hochwasserschutz stellt einen sozialen Meilenstein in der Entwicklung der Schutzwasserwirtschaft für die Bevölkerung dar und ermöglicht eine Standortsicherung von Gewerbe und Industrie, Fremdenverkehr, Freizeitwirtschaft, Gastronomie und wirkt der Abwanderung aus dem ländlichen Raum entgegen.
Die gesetzesmäßige Verankerung auf Hochwasserschutz erfolgt im Zuge der Artikel 15a B-VG Vereinbarung Hochwasserschutz (einzigartig im gesamten Donaukorridor).
Durch zeitgemäßes Informations- und Kommunikationsmanagement (Projektsvorstellungen bei Bürgerversammlungen, Zufriedenheitsevaluierung durch Meinungsbefragung) wurde die Wünschen, Anregungen und Beschwerden der betroffenen Bevölkerung und Gemeinden von der Planungsphase bis zur Umsetzungsphase bestmöglich berücksichtigt
Im Zuge der Absiedelungsprogramme, in deren Rahmen 80 % des Schätzwertes des Abbruchobjektes abgelöst werden, können durch die Eigentümer zeitgemäße dem neusten Stand der Technik entsprechende Wohn- und Betriebsobjekte errichtet werden.
Positive Kosten-Nutzenanalysen bestätigen die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit der gesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen. Bereits nach ein bis zwei größeren Hochwasserereignissen haben sich die Investitionen amortisiert.