S 36 Murtal Schnellstraße

verläuft vom Knoten St. Michael (A 9/S 6) über Judenburg bis nach Scheifling (S 37)

Für den Teilabschnitt der S 36 Murtal Schnellstraße von Judenburg bis St. Georgen ob Judenburg wurde das Vorprojekt im April 2017 mit einer Trassenempfehlung zur Genehmigung und Festlegung eines Bundesstraßenplanungsgebietes gemäß § 14 Bundesstraßengesetz beim Bundesministerium eingereicht. Die Freigabe des Vorprojektes für die Durchführung weiterer Planungsschritte wurde der ASFINAG im März 2018 erteilt.

Zur Sicherung des Baues wurde das in einem Lageplan bezeichnete Gelände, welches für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, durch Verordnung zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt. Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl.) II Nr. 242 vom 19. August 2019 veröffentlicht.

Im Jahr 2020 hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler eine Evaluierung des sogenannten ASFINAG-Bauprogramms beauftragt. Im Hinblick auf den Klimaschutz und Ressourcenverbrauch wurden alle noch nicht in Bau befindlichen Neubau- und Kapazitätserweiterungsprojekte des ASFINAG Bauprogramms und somit auch der Lückenschluss der S 36 Murtal Schnellstraße von Judenburg bis St. Georgen ob Judenburg einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. Nach dem Ergebnis dieser Evaluierung soll zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Entlastung der Anrainer an der B 317 hinsichtlich Lärm- und Schadstoffimmissionen das Vorhaben weitergeführt werden.

Im Juni 2024 wurde das von der ASFINAG vorgelegte straßenbauliche Einreichprojekt für den weiteren Planungsschritt freigegeben. Derzeit ist im Bundesministerium das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für den gegenständlichen Abschnitt in Durchführung.

Nähere Informationen zum Projekt finden Sie auf der  Website der ASFINAG.