Leitfaden zur Ausstellung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung Nationalen Sicherheitsvorschriften

Dieser Leitfaden unterstützt die Erstellung der Antragsunterlagen für die Ausstellung der einheitlichen Sicherheitsbescheinigung im Sinne des Artikel 10 der „Richtlinie über Eisenbahnsicherheit“ und erörtert die Anforderungen zu den Nationalen Sicherheitsvorschriften für Österreich im Detail.

Ausstellung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung an Eisenbahnverkehrsunternehmen

Für die Ausübung von Zugang auf der Eisenbahninfrastruktur von Haupt- und vernetzten Nebenbahnen in Österreich ist neben einer aufrechten Berechtigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen für die betreffenden Eisenbahnverkehrsdienste unter anderem eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung erforderlich.

Wenn bei Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) das im Antrag angegebene geographische Tätigkeitsgebiet ausschließlich in der Republik Österreich liegt und im Antrag angegeben wird, dass die Bundesministerin zuständig sein soll, ist die Bundesministerin die Sicherheitsbescheinigungsstelle.

Für alle anderen Anträge ist die Eisenbahnagentur der Europäischen Union die Sicherheitsbescheinigungsstelle.

Antrag auf Ausstellung einer Sicherheitsbescheinigung

Es gibt einen Leitfaden im Sinne des Artikel 3 Absatz 8 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/763 (→ EUR-Lex), der die Erstellung der Antragsunterlagen für die einheitliche Sicherheitsbescheinigung unterstützt.

Hinweis

Beide Anträge sind immer elektronisch über die zentrale Anlaufstelle zu stellen: → oss.era.europa.eu

Das Bundesministerium bietet Ihnen die Möglichkeit den Leitfaden samt der Liste der nationalen Sicherheitsvorschriften für Österreich und allen nachstehend angeführten Anlagen in der letztgültigen Version herunterzuladen: