Personal

Seilbahn im Winter
bergauf Foto: Elisabeth Maier / BMK

Im österreichischen Seilbahnbereich sind an die 15.000 Personen beschäftigt. Durch eine gute Aus- und laufende Weiterbildung des Seilbahnpersonals wird ein reibungsloser Seilbahnbetrieb gewährleistet. Die Voraussetzung für die Betriebsleitung, deren Stellvertretung sowie deren Ausbildung wird im Personalerlass genau festgelegt. Regelmäßige betriebsinterne Personalschulungen, Erste-Hilfe-Schulungen und Bergeübungen sind Pflicht.

Ahornbahn in Mayerhofen
Ahornbahn in Mayerhofen Foto: BMK

Schutz des Personals

Auch der ist für ein Seilbahnunternehmen gesetzlich geregelt (ArbeitnehmerInnenschutzverordnung), ebenso im Zusammenhang mit der Errichtung von Mobiltelefonfunkstationen auf oder in unmittelbarer Nähe von Stützen oder Stationsgebäuden von Seilbahnanlagen.

Funkübertragungsanlagen; Arbeitnehmerschutzbestimmungen (pdf 39 KB) (PDF, 39 KB)

Stationsbedienstete

Richtlinie über einen Arbeitsplatz für den Stationsbediensteten in einem Überwachungsraum an der Einsteigestelle der Talstation und der Aussteigstelle der Bergstation von Sesselbahnen und -liften.