Personal
Im österreichischen Seilbahnbereich sind an die 15.000 Personen beschäftigt. Durch eine gute Aus- und laufende Weiterbildung des Seilbahnpersonals wird ein reibungsloser Seilbahnbetrieb gewährleistet. Die Voraussetzung für die Betriebsleitung, deren Stellvertretung sowie deren Ausbildung wird im Personalerlass genau festgelegt. Regelmäßige betriebsinterne Personalschulungen, Erste-Hilfe-Schulungen und Bergeübungen sind Pflicht.
- R 5/18 Regelung für die Bestellung von Betriebsleitern (pdf 76 KB) (PDF, 76 KB)
- Personalerlass 2014: Zuverlässigkeit & Eignung Bediensteter (pdf 126 KB) (PDF, 126 KB)
- Anlage zum Personalerlass 2014 (pdf 62 KB) (PDF, 62 KB)
Schutz des Personals
Auch der ist für ein Seilbahnunternehmen gesetzlich geregelt (ArbeitnehmerInnenschutzverordnung), ebenso im Zusammenhang mit der Errichtung von Mobiltelefonfunkstationen auf oder in unmittelbarer Nähe von Stützen oder Stationsgebäuden von Seilbahnanlagen.
Funkübertragungsanlagen; Arbeitnehmerschutzbestimmungen (pdf 39 KB) (PDF, 39 KB)
Stationsbedienstete
Richtlinie über einen Arbeitsplatz für den Stationsbediensteten in einem Überwachungsraum an der Einsteigestelle der Talstation und der Aussteigstelle der Bergstation von Sesselbahnen und -liften.