Bezirk- und Landesverwaltung

Bezirksverwaltungsbehörden

Die Kompetenz der Bezirksverwaltungsbehörden umfasst:

  • Angelegenheiten der Flugfelder einschließlich ihrer Sicherheitszonen
  • Angelegenheiten der Luftfahrthindernisse in den oben genannten Bereichen
  • Bewilligung von zivilen Bodeneinrichtungen auf Flugfeldern
  • Durchführung von Verfahren als Verwaltungsstrafbehörde in Luftfahrtangelegenheiten

Landeshauptleute

Der sachliche Wirkungsbereich der Landeshauptleute umfasst folgende Bewilligungen:

  • Außenlandungen und Außenabflüge,
  • Luftfahrthindernisse außerhalb von Sicherheitszonen sowie sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit diesen Luftfahrthindernissen,
  • Luftfahrzeug-Vermietung,
  • zivile Luftfahrtveranstaltungen,
  • Steigenlassen von Fesselballonen und Drachen sowie Modellflüge,
  • Abwerfen von Sachen.