Verfahren
Ausschließlich Autobahnen und Schnellstraßen gelten als Bundesstraßen. Für deren Finanzierung, Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb und Bemautung ist die Asfinag, eine Gesellschaft des Bundes, verantwortlich. Nachdem ein Projekt mehrere Phasen durchlaufen hat, wird der Verlauf einer Straße (Trasse) mit Bescheid festgelegt.