Rechtsinformationssystem
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dient der Kundmachung von Bundesgesetz- und Landesgesetzblättern und weiters der Information über das Recht von Bund und Ländern. Es bietet einen Zugang zum EU-Recht, zur Rechtsprechung, zu ausgewählten Rechtsnormen von Gemeinden und zu ausgewählten Erlässen von Bundesministerien.