Aufgrund der Situation in der Ukraine Erlässe
Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen: Ende der Haftungsübernahme und des Grüne-Karte-Abkommens
Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreich (VVO) hat mitgeteilt, dass die vom VVO erklärte (subsidiäre) Haftungsübernahme bis 30. Juni 2022 für unversicherte ukrainische KFZ nicht erneut verlängert wird. Es funktioniere für ukrainische Vertriebene, über das ukrainische Grüne-Karte-Büro eine Internationale Versicherungskarte (IVK) mit Geltungsbereich auch für Österreich zu erwerben.
Ende der Haftungsübernahme, Erlass vom 30. Juni 2022
Verwendung und Abmeldung von Fahrzeugen
Verwendung von Fahrzeugen aus der Ukraine in Österreich; Abmeldung von österreichischen Fahrzeugen, die in der Ukraine verblieben sind.
Erlass vom 21. April 2022 (PDF, 636 KB)
Aktualisierung und Präzisierung des Erlasses
Wie dem BMK berichtet worden ist, führt der Erlass scheinbar zu Missverständnissen oder wird falsch interpretiert. Um diesen künftig vorzubeugen, wird die Rechtslage nochmals klar und unmissverständlich dargestellt:
Aktualisierung und Präzisierung des Erlasses am 27. Juni 2024 (PDF, 257 KB)