Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

Für Fluggastrechte ist seit 28. Mai 2015 die Agentur für Passagier- und Fahrgastrecht (apf) zuständig. Als Schlichtungsstelle verhilft sie Flugreisenden unabhängig, einfach und kostenlos zu ihrem Recht. Im Streitfall mit dem Unternehmen sorgt sie für rasche und verbindliche Lösungen und Entschädigungen.

Logo Agentur für Passagierrechte APF
Foto: APF

Im Flugverkehr werden zum Beispiel ab drei Stunden Verspätungsentschädigungen ausbezahlt, allerdings nicht durch einen gewissen Prozentsatz auf den Ticketpreis, sondern durch fixe Ausgleichzahlungen (je nach Flugentfernung erhält der Passagier 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro Entschädigung).

Im Servicebereich dieser Website können Sie umfangreichere Informationen über die Leistungen der apf lesen.

Ein Schlichtungsantrag ist grundsätzlich schriftlich, mit allen notwendigen Beilagen (Ticket etc.), bei der apf einzubringen. Nutzen Sie dafür bitte den Online-Schlichtungsantrag. Sollte das für Sie nicht möglich sein, können Sie Ihren Schlichtungsantrag mit allen notwendigen Beilagen auch per Post übermitteln:

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Bereich Flug
Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien
apf.gv.at

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne auch telefonisch unter +43 1 5050707 – 740 zur Verfügung.