Schulungen für Gefahrgutbeauftragte
Gemäß 1.8.3 ADR/RID/ADN benötigen Unternehmen, die mit der Beförderung von Gefahrgut auf der Straße, Schiene, Binnenschifffahrt zu tun haben, einen Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter), der über einen für den oder die betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweis verfügen muss. Nach vollständigem Besuch einer Schulung und Absolvierung einer schriftlichen Prüfung wird ein Schulungsnachweis ausgestellt.
Die Prüfung wird vom Bundesministerium nach einem Fragenkatalog für den jeweiligen Verkehrsträger erstellt und durch spezielle Prüfungssachverständige überwacht.
Fragenkatalog "Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten" (PDF, 5 MB)