Tätigkeiten
Erfahren Sie mehr über die Meldewege und die Einleitung einer Untersuchung sowie die Art und Weise wie in Österreich Unfälle und schwere Störungen untersucht werden.
Wie werden Unfälle und Störungen definiert?
Als Unfall gilt jedes Ereignis, bei dem Menschen getötet oder schwer verletzt werden oder bei dem Fahrzeuge, die Infrastruktur oder die Umwelt beträchtlichen Schaden nehmen ist (Paragraph 2, Absatz 5 Unfalluntersuchungsgesetz (UUG)).
- Eine Störung hingegen ist ein anderes Ereignis als ein Unfall, das jedoch den sicheren Betrieb beeinträchtigt (§ 2, Abs. 6 UUG).
- Eine schwere Störung liegt dann vor, wenn sich beinahe ein Unfall ereignet hätte (§ 2, Abs. 7 UUG).
Was sind die Ziele einer Untersuchung?
Die Untersuchung eines Unfalles oder einer Störung hat als ausschließliches Ziel die Feststellung der Ursache, um daraus Sicherheitsempfehlungen ausarbeiten zu können, die zur Vermeidung gleichartiger Vorfälle in der Zukunft beitragen können. Die Klärung von Schuld- und Haftungsfragen ist jedoch ausschließlich Aufgabe der Gerichte.
Wie wird eine Untersuchung durchgeführt?
Jedes Untersuchungsverfahren ist einfach und zweckmäßig und vor allem unverzüglich durchzuführen. Die Untersuchungsorgane sind angewiesen, die Untersuchung am Unfallort schnellstmöglich abzuschließen, damit die Infrastruktur sobald als möglich wieder für den Verkehr freigegeben werden kann. Die Untersuchungsorgane sind über die im Rahmen der Untersuchung bekannt gewordenen Tatsachen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Zur Erfüllung des Untersuchungszweckes sind die Untersuchungsorgane berechtigt, erforderliche Befugnisse wahrzunehmen, die zur Aufklärung der Ursache dienen. Diese sind zum Beispiel der ungehinderte Zugang zum Ort des Unfalles oder der Störung, die Möglichkeit einer sofortigen Spurenaufnahme, der ungehinderte Zugang zu Aufzeichnungen und die Befragung von Beteiligten und Zeugen.
Wie sind die Untersuchungsorgane zu erkennen?
Die Untersuchungsorgane besitzen einen Ausweis, aus dem die Funktion als Untersuchungsorgan hervorgeht. Zusätzlich sind die Untersuchungsorgane sichtbar mit einer orangen Warnweste mit der Aufschrift "Sicherheitsuntersuchung des Bundes" bekleidet.
Wie wird die Untersuchung abgeschlossen?
Die einzelnen Untersuchungshandlungen werden dokumentiert. Jede Untersuchung ist mit einem Untersuchungsbericht abzuschließen. Vor Abschluss eines Untersuchungsberichtes ist unter Berücksichtigung der Art des Unfalles oder der Störung ein Entwurf allen, die zur Vermeidung ähnlicher Unfälle und Störungen beitragen können oder selbst in Beziehung zu diesem Unfall oder dieser Störung stehen, zur Stellungnahme zu übermitteln. Begründete Stellungnahme werden im Untersuchungsbericht berücksichtigt. Der endgültige Untersuchungsbericht ist zu veröffentlichen.
Was sind Sicherheitsempfehlungen?
Sicherheitsempfehlungen sind Vorschläge zur Verhütung von Unfällen und Störungen, die die Untersuchungsorgane auf Grundlage von Informationen ausarbeiten, die sich während der Untersuchung ergeben haben. Die Sicherheitsempfehlungen richten sich an jene Stellen oder Institutionen, die diese letztendlich auch umsetzen können. Der Bereich Seilbahnen der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes ist darüber zu informieren, welche bzw. in welcher Form Sicherheitsempfehlungen umgesetzt wurden.