Amtssignatur Bildmarke und Verifizierung
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 E-GovG.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken
Durch die Amtssignatur wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück des Bundesministeriums handelt. Sie können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments jederzeit überprüft. Die Amtssignatur setzt sich aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments zusammen.
Falls Sie ein amtssigniertes Dokument auf seine Echtheit überprüfen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument angeführte Dienststelle.