Kennzeichnung
Zusammen mit österreichischen Rechtsvorschriften garantieren vor allem umfangreiche zwischenstaatliche Übereinkommen die sichere Abwicklung dieser Beförderungen. Sie regeln unter anderem die Kennzeichnung der Gefahrgütern.
UN-Nummer
Wenn Güter als gefährlich eingestuft sind, erhalten sie eine vierstellige UN-Nummer (zum Beispiel Benzin „UN 1203“). Sie kennzeichnet den Stoff oder Gegenstand auf der Verpackung, im Beförderungspapier und zum Teil auch auf der orangefarbenen Gefahrgut-Kennzeichnung von Fahrzeugen und Containern.
Orangefarbene Kennzeichnung (Gefahrentafel)
Orangefarbene rechteckige Tafeln auf der Vorder- und Rückseite von Straßen- oder Schienenfahrzeugen weisen auf eine Gefahrgutbeförderung hin. Zum Teil tragen diese selbst oder zusätzliche seitliche Tafeln zwei übereinanderstehende Nummerncodes. Die obere „Kemler“-Zahl informiert über die Art der Gefahr, die untere ist die UN-Nummer, die den Stoff bezeichnet. Diese Hinweise sind vor allem für die Feuerwehr wichtig. Bei einer Unfallmeldung sollte daher darauf hingewiesen werden, dass es sich um ein Gefahrgutfahrzeug handelt und - wenn möglich - welche UN-Nummern es trägt.
Gefahrzettel und Großzettel
Gefahrzettel sind auf einer Spitze stehende Quadrate und je nach Klasse unterschiedlich gefärbt. Ein Gefahrensymbol und darunter der Zahlencode informieren über die Gefahrgutklasse. Die einzelnen Muster und ihre Bedeutung sind in den schriftlichen Weisungen wiedergegeben. Die zutreffenden Gefahrzettel müssen an den Verpackungen angebracht werden, entsprechende Großzettel vor allem an Containern, Tankfahrzeugen und Güterwagen.
Kleine Mengen je Verpackung
Bei kleinen Mengen bestimmter Stoffe kann die Verpackung anstelle des Gefahrzettels eine rautenförmige Linie tragen, deren obere und untere Ecke schwarz und in die bei Eignung für den Luftverkehr ein „Y“ eingeschrieben ist.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Transport von Gefahrgut