Umgebungslärm: strategische Lärmkarten

EU-Mitgliedstaaten müssen Grundlagen für die Weiterentwicklung und Ergänzung der Maßnahmen gegen Lärmemissionen aus den wichtigsten Lärmquellen wie Straßen- und Schienenverkehr, ziviler Flugverkehr und bestimmte industrielle Anlagen schaffen. Inflolge wurden strategische Lärmkarten erstellt.

eine Karte Österreichs und der Schriftzug "Lärminfo"
Foto: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Lärminfo.at

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ist von sämtlichen Mitgliedstaaten, somit auch von Österreich, umzusetzen.

In diesem Zusammenhang ist die örtliche Lärmsituation im Bereich einzelner Verkehrsträger in strategischen Lärmkarten darzustellen und die Möglichkeit für Lärmminderungsmaßnahmen oder Ruheerhaltungsmaßnahmen in Form von Aktionsplänen aufzuzeigen, welche der Öffentlichkeit in geeigneter Form zur Abgabe von Stellungnahmen zugänglich zu machen sind. In weiterer Folge haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission über die Lärmsituation zu berichten und die Aktionspläne zu übermitteln.

Das Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen legt die Vorgangsweise hinsichtlich der Immissionen durch Umgebungslärm aus dem Straßenverkehr, dem Eisenbahn- und zivilen Flugverkehr fest, um nach Erhebung der aktuellen Lärmsituation ein Konzept für die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten (Aktionspläne). In den strategischen Lärmkarten, welche in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen, werden in der zweiten Stufe der Umgebungslärm-Aktionsplanung (2012) die Immissionen in den folgenden Bereichen ausgewiesen.

  • der Hauptverkehrsstraßen des Bundes (Autobahnen und Schnellstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Kalenderjahr,
  • der Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Kalenderjahr sowie von Schienenstrecken in Ballungsräumen und
  • der Flughäfen Wien, Linz, Graz, Klagenfurt, Salzburg und Innsbruck

Diese strategischen Lärmkarten dienen der Information der Öffentlichkeit und bilden in weiterer Folge die Grundlage für die Umgebungslärm-Aktionsplanung.

Die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums fallenden strategischen Lärmkarten befinden sich auf der Internetplattform Umgebungslärm des BMLRT.